BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Offshore-Servicefahrzeuge

Was sind Offshore-Servicefahrzeuge?

Ohne Offshore-Schiffe ist die deutsche Energiewende nicht denkbar. In deutschen Gewässern sind in diesem Segment viele kleine Versorgungssschiffe für die Offshore-Windparks unterwegs. Diese Offshore-Servicefahrzeuge transportieren vor allem Service- und Aufsichtspersonal zu den Offshore-Windparks weit vor der Küste.

Für Offshore-Servicefahrzeuge unter deutscher Flagge

  • in der Inlandsfahrt (unabhängig von der Schiffslänge) oder
  • in der Auslandsfahrt mit einer Schiffslänge von weniger als 24m

gilt die Schiffssicherheitsverordnung.

Bei den Offshore-Servicefahrzeugen gibt es im Wesentlichen zwei Fahrzeugkategorien:

  • Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (auf Englisch: High Speed Craft, HSC), die als HSC gebaut wurden und mit hohen Geschwindigkeiten verkehren können und
  • langsamere Servicefahrzeuge, die nicht die Mindesthöchstgeschwindigkeit für HSC-Fahrzeuge erreichen.

bild offshore-servicefahrzeuge 

Hochgeschwindigkeits-Offshore-Servicefahrzeuge

Für Hochgeschwindigkeits-Offshore-Servicefahrzeuge unter deutscher Flagge gilt die Schiffssicherheitsverordnung, dort insbesondere der Teil 6 der Anlage 1a. Diese Schiffe sind Frachtschiffe, für die besondere Regelungen gelten. Die Betreiber solcher Fahrzeuge dürfen auf ihren Schiffen bis zu 60 Personen einschließlich der Besatzung befördern. Von diesen 60 Personen dürfen maximal 12 Personen Fahrgäste sein. Die anderen Personen müssen entweder Besatzungsmitglieder oder Offshore-Servicepersonal sein. Unter den Begriff "Offshore-Servicepersonal" fallen solche Personen, die bei der Errichtung, den Betrieb und die Wartung von Offshore-Windparks und anderen Offshore-Bauwerken tätig sind.

Das Kapitel 6 des Teils 6 der Anlage 1a der Schiffssicherheitsverordnung beinhaltet im Vergleich zum "Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen" (HSC-Code) einige Erleichterungen. Diese besonderen Regelungen sind möglich, weil sich Offshore-Servicefahrzeuge im Bereich von Offshore-Windparks bewegen, für die spezielle Schutz- und Sicherheitskonzepte gelten. Durch die Errichter- und Wohnschiffe oder andere Schiffe in den Windparks stehen immer genügend Rettungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem ist das Offshore-Servicepersonal speziell für Notfälle trainiert worden.

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Offshore-Servicefahrzeuge mit geringerer Geschwindigkeit

Einige Offshore-Servicefahrzeuge fallen nicht in die Kategorie Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, weil sie deren Geschwindigkeiten nicht erreichen. Um dies festzustellen wird die Mindesthöchstgeschwindigkeit für HSC-Fahrzeuge - wie sie durch die Begriffsbestimmung in Teil 6 der Anlage 1a der Schiffssicherheitsverordnung vorgegeben ist – für das Fahrzeug berechnet.

Für diese langsameren Schiffe findet unter deutscher Flagge in der internationalen Fahrt der "Sicherheits-Code für Spezialschiffe" (auf Englisch: Special Purpose Ship Code, SPS-Code) der IMO Anwendung, wenn sie mehr als zwölf Personen transportieren. Sind diese Fahrzeuge ausschließlich in der Inlandfahrt eingesetzt, finden grundsätzlich Teil 6 und Teil 7 der Anlage 1a der Schiffssicherheitsverordnung in Verbindung mit dem SPS-Code 2008 in der Fassung von 2010 Anwendung.

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Gleichwertigkeits-Bescheinigungen für Schiffe unter ausländischer Flagge

Für Seeschiffe unter ausländischer Flagge (auch EU-Flagge), die

  • gewerblich betrieben werden,
  • innerhalb der deutschen Küstengewässer (12 Seemeilen-Bereich) und der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eingesetzt werden und
  • keine internationalen Schiffszeugnisse nach dem SOLAS-Übereinkommen haben,

ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich.

Mit der Bescheinigung will der Gesetzgeber auch für küstennah fahrende Schiffe unter ausländischer Flagge ein vergleichbar hohes Sicherheitsniveau wie bei der deutschen Flagge sicherstellen. In der Praxis werden die meisten Bescheinigungen für Offshore-Servicefahrzeuge ausgestellt.

Weitere Informationen zur Gleichwertigkeitsbescheinigung finden Sie in unserer Rubrik "Gleichwertigkeit".

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