Neue Sicherheit für die Traditionsschifffahrt

Seit dem 14. März hat die jahrelange Diskussion um die Traditionsschifffahrt ein vorläufiges Ende gefunden. Mit einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung hat das Bundesverkehrsministerium die Vorschriften für Traditionsschiffe neu gefasst und damit viele umstrittene Punkte neu geregelt.

Mit der geänderten Schiffssicherheitsverordnung hat die Bundesregierung die Sicherheitsstandards für Traditionsschiffe deutlich erhöht. Erstmals enthält die Vorschrift jetzt Regelungen über Bauweise und Unterteilung, sowie Anforderungen an die Stabilität von Traditionsschiffen. Neu sind auch Bestimmungen zur Eignung und Befähigung der Besatzung. So müssen sich z.B. die Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Mindestbesatzung gehören, nach einer Übergangszeit alle zwei Jahre auf ihre gesundheitliche Tauglichkeit hin überprüfen lassen. Die Erste-Hilfe-Ausbildung der Besatzung wird an die in der Seeschifffahrt geltenden Standards angenähert.

Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt hatte die geänderte Verordnung am 7. März unterschrieben und zeigte sich zufrieden mit den Änderungen: "Unsere Traditionsschiffe sind großartige Wahrzeichen der Schifffahrtsnation Deutschland. Dieses kulturelle Erbe wollen wir langfristig erhalten und haben die Schiffe jetzt fit für die Zukunft gemacht. Dafür haben wir gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden eine Lösung gefunden, die die Sicherheit auf historischen Schiffen für Besatzung und Passagiere erhält und stärkt."

Auch die Vertreter der Traditionsschifffahrt begrüßen die neue Verordnung und heben vor allem die Zusicherung eines Bestandsschutzes für die über 100 Traditionsschiffe in Deutschland hervor. Deren Status als Traditionsschiff wird, solange keine größeren Veränderungen vorgenommen werden, nicht neu bewertet.

Ansonsten gilt eine neue Definition des Traditionsschiffes. Ein Traditionsschiff ist nach der Verordnung "ein historisches Wasserfahrzeug, an dessen Präsentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht". Als historische Schiffe gelten Originale, deren Erscheinungsbild praktisch unverändert ist. Historischen Schiffen gleichgestellt sind sogenannte Rück- und Nachbauten sowie Segelschulungsschiffe.

Bild: Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe

Zur Lösung von möglichen strittigen Fragen sollen die beiden Ombudsleute Prof. Dr. Peter Ehlers, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr. Valerie Wilms, als Vermittler zwischen den Schiffsbetreibern und der BG Verkehr als Zulassungsstelle fungieren. Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, notwendige Umbauten von Traditionsschiffen durch Fördermittel zu unterstützen.

Neben der Traditionsschifffahrt sind auch andere Bereiche vor allem der nationalen Schifffahrt neu geregelt worden. Die bisherigen Richtlinien für verschiedene Schiffsarten sind jetzt mit wenigen redaktionellen Änderungen in die geänderte Schiffssicherheitsverordnung übernommen worden. Die alte Schiffssicherheitsverordnung aus dem Jahr 1986, auf die noch in Teilen zurückgegriffen wurde, ist jetzt außer Kraft gesetzt worden.

Eine weitere Änderung der Verordnung betrifft kleinere Schiffe, die in den Bodden, Haffen und Förden der Ostsee unterwegs sind, also im Übergangsbereich zwischen dem Binnen- und dem Seebereich. Diese Schiffe - vor allem kleinere Fischereifahrzeuge - unterliegen nach einer Übergangsfrist von einem Jahr wieder den See-Vorschriften, wenn sie keine Zulassung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung haben.