Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat neue Regelungen zum Wiegen von Containern in in Kap. VI Regel 2 des SOLAS-Übereinkommens aufgenommen.

Aufgrund der Änderung muss für Frachtcontainer, die auf SOLAS-Schiffe, verladen werden, die verifizierte Bruttomasse dokumentiert sein. Anderenfalls darf der Frachtcontainer nicht verladen werden. Die SOLAS-Änderung ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

In den FAQ wurden nun die am häufigsten gestellten Fragen eingestellt und beantwortet.

Container-Verladung im Hamburger Hafen (groß)

Im Nachgang zur Infoveranstaltung des BMVI am 11.04.2016 stehen nun die Präsentationen zur Verfügung.

Die BG Verkehr hat ein Musterverfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 zugelassen.

Den aktuellen Stand zu dem Thema finden Sie in unserer Rubrik „Sicherheit auf See“.