Neubauten:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Nautik
Brandstwiete 1
20457 Hamburg


Peer Lange
Telefon: +49 40 361 37-319
Fax: +49 40 361 37-204
Mobil: +49 171 882 70 68
E-Mail: nautik@bg-verkehr.de



Navigations- und Funkausrüstung bei Neubauten:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 21
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Matthias Lafrentz
Telefon: +49 40 31 90-7210
Fax: +49 40 31 90-50 00
E-Mail: matthias.lafrentz@bsh.de



Flaggenstaatliche Informationen:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Schiffbau
Brandstwiete 1
20457 Hamburg


Alexander Dierichs
Telefon: +49 40 361 37-244
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: schiffbau@bg-verkehr.de

Neubau · Umbau

Checkliste Neubau von Schiffen

Bei einem Neubau eines Seeschiffes unter deutscher Flagge steht Ihnen die deutsche Flaggenstaatverwaltung mit Rat und Tat zur Seite.

In der Checkliste Neubau von Schiffen finden Sie übersichtlich alle Punkte, die für Sie bei einem Neubau wichtig sind.

Verwendete Abkürzungen:

  • DS = Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
  • BSH = Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  1. Neubauanmeldung bei der DS (die Anmeldung wird automatisch an das BSH weitergeleitet)
  2. Planprüfung durch
    • eine anerkannte Organisation (Klassifikationsgesellschaft) für Schiffe mit Klassezeichen (Regelfall) oder
    • das BSH hinsichtlich der Navigations- und Funkausrüstung sowie der Ausrüstung nach den Kollisionsverhütungsregeln (Antrag Planprüfung)
  3. Bau des Schiffes
  4. Schiffsvermessung durch das BSH sowie Internationalen Schiffsmessbrief (ITC 69) beantragen (Antrag Schiffsvermessung)
  5. Eintragung in ein deutsches Seeschiffsregister und Schiffszertifikat beim zuständigen Amtsgericht des geplanten Heimathafens beantragen
  6. Ggf. Eintragung in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) beim BSH beantragen (Antrag ISR)
  7. Bei Seeschiffen, die aus einem anderen Werkstoff als Holz oder Metall hergestellt sind, das Verfahren zum Anbringen der IMO-Schiffsidentifikationsnummer am Schiff vom BSH genehmigen lassen Antrag Verfahrensgenehmigung
  8. Zuteilung der Nummern für mobilen Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS; Ship Station Licence) bei der Bundesnetzagentur beantragen.
  9. Bordbesichtigung durch
    • eine anerkannte Organisation (Klassifikationsgesellschaft) für Schiffe mit Klassezeichen (Regelfall) oder
    • die DS bei Schiffen ohne Klasse sowie
    • das BSH hinsichtlich der Navigations- und Funkausrüstung sowie der Ausrüstung nach den Kollisionsverhütungsregeln (Antrag Bordbesichtigung)
  10. Schiffssicherheitszeugnisse beantragen (Tag der Indienststellung bitte mitangeben): Alle weiteren Schiffssicherheitszeugnisse werden automatisch ohne Antrag entweder von der anerkannten Organisation (Klassifikationsgesellschaft) oder von der DS ausgestellt.
  11. Schiff gemäß Nationale Ausrüstungsliste für Seeschiffe unter deutscher Flagge sowie mit medizinischer Ausstattung ausrüsten.

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bild neu- und umbau

Weitere Informationen über Neubauten

Über die Checkliste Neubau von Schiffen hinaus finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Vorschriften für Neubauten unter deutscher Flagge:

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Flaggenstaatliche Informationen

Wir als Flaggenstaatverwaltung bieten Ihnen die einheitliche Auslegung von internationalen sowie nationalen Vorschriften, damit Sie z. B. als Werftmitarbeiter, Konstrukteur oder Schiffsbetreiber wissen, was bei einem Neu- oder Umbau gilt. Mit unseren „Flaggenstaatlichen Informationen“ (FI) gewährleisten wir für Seeschiffe unter deutscher Flagge einen praxisbezogenen Standard in der Auslegung der Regelwerke.

Nach einer grundlegenden Überarbeitung stehen nun die ersten Flaggenstaatlichen Informationen (FI) für Sie zur Verfügung (Übersicht der aktuellen Revisionen). Wir bemühen uns, die Überarbeitung weiterer FI abzuschließen und sie wieder für Sie bereitzustellen.

Themenübergreifend:

Bauliche Beschaffenheit: 

Intaktstabilität:

Nationaler Freibord:

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Planprüfung von Navigations- und Funkausrüstung sowie Navigationslichtern

Bei einem Neubau oder einer Um- bzw. Nachrüstung eines Schiffes unter deutscher Flagge sollte eine Planprüfung der Navigations- und Funkausrüstung sowie der Navigationslichter durchgeführt werden. Diese Planprüfung ist ein Teil der Erstbesichtigung (Initial Survey). An Hand von Plänen und Unterlagen wird geprüft, ob die Anforderungen an das Aufstellen, Anbringen und den Einbau eingehalten werden. Damit dient die Planprüfung der Vorbereitung der Bordbesichtigung und hilft, sonst gegebenenfalls notwendige und kostspielige Umbauten zu vermeiden.

Das Verzeichnis Prüfungen nach BfP und BfAzeigt, für welche Navigationsausrüstung eine Planprüfung bzw. Bordbesichtigung durchgeführt werden muss.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig ein. Sie minimieren so das Risiko, falsch eingebaute Ausrüstung kostenaufwendig umbauen zu müssen.

Das Verfahren wird beim BSH mit den „Bedingungen für die Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung, Anbringung bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72“ (BfP) geregelt. Diese Bedingungen enthalten in ihrer Anlage auch spezielle Aufstellungsbedingungen für bestimmte Ausrüstung. Das BSH gibt eine Ausfertigung der Prüfbescheinigungen an die Dienststelle Schiffssicherheit weiter.

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Flaggenschein

Informationen zum Flaggenschein finden Sie unter Flaggendokumente.

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