Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg


Weitere Kontaktmöglichkeiten

Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de

Erstausstellung

Erstausstellung von Bescheinigungen für Seeleute

Das BSH ist zuständig für die Erteilung aller Bescheinigungen für Seeleute; dazu gehört auch der Seeleute-Ausweis.

Ausnahme: Das Seemannsamt Rostock ist ausschließlich zuständig für die Erstausstellung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier (NWO), Technischen Wachoffizier (TWO) und Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO), wenn die Antragsteller Absolventen der seefahrtbezogenen Hochschule / Fachschule in Warnemünde waren. Soweit die Ausbildung nicht dem Regelbildungsgang entsprach, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.

Voraussetzungen

Für die Erstausstellung einer Bescheinigung müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen.
Zu diesen Voraussetzungen gehören eventuell bestimmte Seefahrtzeiten. Angaben dazu finden Sie in den Informationen zu Seefahrtzeiten und Schiffen.

(nach oben)

Antragsformulare

Bitte bearbeiten Sie immer nur ein Formular (nicht mehrere zeitgleich).
Der Umwelt zuliebe:

Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.

Datenschutzerklärung

Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren

bild erstausstellung

Ersatzausstellung

Für Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Seglerverband e.V., Gründgenstraße 18, 22309 Hamburg.

(nach oben)