Dienstbescheinigungen:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Fax: +49 40 361 37-204


Tilo Berger
Telefon: +49 40 361 37-213
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Sven Reese
Telefon: +49 40 361 37-313
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Kathrin Saß
Telefon: +49 40 361 37-260
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Florian Reise
Telefon: +49 40 361 37-214
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de



Seeleute-Ausweis:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Christina Franke-Geske
Telefon: +49 40 3190 - 7185
E-Mail: zeugnisse@bsh.de



Grenzpolizeiliche Fragen inkl. Visum/Sammelpassierscheine für Niedersachsen und Bremen:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

Telefon: +49 511 67 67 5-0
Fax: +49 511 67 67 5-11 10
E-Mail: bpold.hannover@polizei.bund.de



Grenzpolizeiliche Fragen inkl. Visum/Sammelpassierscheine für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt

Telefon: +49 41 92 502-0
Fax: +49 41 92 89 96 98
E-Mail: bpold.badbramstedt@polizei.bund.de



Sammelpassierscheine für Hamburg:

Wasserschutzpolizei Hamburg
Dienststelle WSP 62: Grenzpolizeiliche Aufgaben
Klingberg 1
20095 Hamburg


Info Sammelpassagierscheine und Visa

Telefon: +49 40 42 86 65 492 und +49 40 42 86 65 493
E-Mail: wsp62@polizei.hamburg.de



Sammelpassierscheine für kleinere Häfen:

Deutscher Zoll

Dienststellen Suche

Seeleute-Ausweis · Dienstbescheinigung

Für Seeleute gibt es zwei  Nachweise für ihre  berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ihre  Seefahrtzeiten

  • die Dienstbescheinigung und
  • den Seeleuteausweis.

Das früher genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern hat der Gesetzgeber dagegen abgeschafft. In einem Seefahrtbuch eingetragene Dienstzeiten werden aber weiterhin angerechnet.

Dienstbescheinigung

Reedereien sind nach § 33 des Seearbeitsgesetzes verpflichtet, ihren Seeleuten eine Dienstbescheinigung auszustellen und darin alle geleisteten Fahrzeiten an Bord von Seeschiffen einzutragen. Diesen Nachweis benötigen Seeleute für die Erstausstellung oder Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen und -nachweisen.

Die Dienstbescheinigung muss Folgendes enthalten

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift des Besatzungsmitglieds,
  • Name und Anschrift des Reeders (bei einem anderen Arbeitgeber auch zusätzlich dessen Name und Anschrift),
  • Name des Schiffes, Schiffstyp, Identifikations-Nr. (= IMO-Nr.), Vermessung, Maschinenleistung und Fahrtgebiet,
  • Beginn und Ende des Dienstes an Bord,
  • Art und Dauer der geleisteten Dienste (es reicht die Angabe des Dienstrangs).

Die Form der Dienstbescheinigungen können Reedereien selbst festlegen. Denkbar sind verschiedene Varianten:

  • elektronische Ausstellung der Fahrzeitnachweise, wenn das Besatzungsmitglied zustimmt oder
  • einzelne Blätter oder
  • ein gebundenes Seearbeitsbuch (auf dem Markt werden solche Seearbeitsbücher angeboten).

Reedereien müssen die ausgestellten Dienstbescheinigungen mindestens fünf Jahre aufbewahren - entweder als Kopie, in Papierform oder elektronisch. Sie sind dazu verpflichtet, damit die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr auch im Nachhinein die sichere Schiffsbesetzung von Schiffen prüfen kann.

Hier finden Sie ein Muster einer Dienstbescheinigung.

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Seeleute-Ausweis

Seeleute können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen "Seeleute-Ausweis" beantragen, der 10 Jahre gültig ist.

  • Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen („Handelsschiffen“) unter deutscher Flagge. Er wird auf Antrag ausgestellt.
  • Der Ausweis dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
  • Das BSH stellt den Seeleute-Ausweis nur für solche Seeleute aus, die entweder über eine Befähigungsbescheinigung des BSH oder einen Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Handelsschiff unter deutscher Flagge verfügen.
  • Auf dem Seeleute-Ausweis können keine Daten gespeichert werden. Seefahrtzeiten werden mit Dienstbescheinigungen dokumentiert.

Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular und beachten Sie die Datenschutzerklärung:

Haben Sie noch Fragen? Hier finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.

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Sammelpassierschein

Die Bundespolizei, die Wasserschutzpolizei (nur in Hamburg) und in kleineren deutschen Häfen der Zoll stellen Sammelpassierscheine aus, wenn ausländische Seeleute in einem deutschen Hafen kurzzeitig an Land gehen wollen (auch bekannt als Landgangsausweise, jetzt aber gesammelt ausgestellt). Sammelpassierscheine gelten ausschließlich im Stadtgebiet dieses Hafens.

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