BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
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Heuerzahlung

Reeder muss Heuern regelmäßig an seine Seeleute zahlen

Das Seearbeitsübereinkommen schreibt nach der Norm A2.2 vor, dass Seeleute ihre Heuer und die Abrechnung hierüber mindestens monatlich vom Reeder erhalten müssen. Im deutschen Recht ist die regelmäßige Heuerzahlung in § 39 des Seearbeitsgesetzes geregelt.

Seeleute haben das Recht, die Heuer oder einen Teil davon an Familienangehörige oder anderen Personen überweisen zu lassen. Wird die Heuer in anderen Währungen ausgezahlt, muss sich der Reeder an den amtlichen Wechselkurs halten.

bild heuerzahlung

Wann gelten Tariflöhne?

Reeder von Schiffen unter deutscher Flagge sind nicht gezwungen, ihren Seeleuten Heuern nach Tarifverträgen zu zahlen. Tariflöhne müssen nur dann gezahlt werden, wenn:

  • der Reeder Mitglied in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder und der Seemann Mitglied in der Gewerkschaft ver.di ist (sogenannte doppelte Tarifbindung) oder
  • einzelvertraglich im Heuervertrag die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde.

Bis zu 16 Wochen Heuerfortzahlung im Krankheitsfall

Wird ein Seemann so krank oder verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss ihm der Reeder 16 Wochen seine Heuer weiterzahlen. Auf gewerblichen Seeschiffen unter deutscher Flagge muss der Reeder die Heuer zunächst sechs Wochen in voller Höhe zahlen. Ab der 7. Woche muss die Heuer "nur" noch der Höhe des Krankengeldes entsprechen, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird (= 70% der Durchschnittsheuer, höchstens jedoch 90% des letzten Nettoarbeitsentgeltes). Seeleute, die in der deutschen Krankenversicherung gesetzlich versichert sind, erhalten dagegen das Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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Ausstehende Heuern

Sollte ein Reeder oder Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Heuerzahlung nicht oder nur ungenügend nachkommen, haben Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen unter deutscher Flagge mehrere Handlungs-Möglichkeiten, unter anderem:

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