Ausbildung · Befähigung

Ich will zur See fahren. Wo kann ich mich informieren?

Informationen speziell für junge Leute und Reedereien finden Sie auf www.machmeer.de. Auch die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V und die Zentrale Heuerstelle Hamburg beraten gerne zu maritimen Ausbildungen und Berufen. Ebenso informieren diese Website über Ausbildung und Befähigung sowie der Verband Deutscher Reeder auf seiner Website über Karrieren in der Seeschifffahrt.

Ich suche einen Arbeitsplatz auf See, an wen kann ich mich wenden?

Die Heuerstelle informiert, berät und vermittelt gebührenfrei Fach- und Führungskräfte der Seeschifffahrt. Es gibt auch private Arbeitsvermittlungsdienste in der Seeschifffahrt.

Ich habe ein ausländisches Befähigungszeugnis und will jetzt unter deutscher Flagge fahren. An wen muss ich mich wenden?

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg ist für die Anerkennung ("Endorsement") von ausländischen Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Schiffen unter deutscher Flagge zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung ausländischer Bescheinigungen.

Wie kann ich mich zur vereinfachten Prüfung Seefunk anmelden?

Informationen hierzu finden Sie unter Fortbestand der Befähigung für den Seefunkdienst.

Wie kann ich mich auf die vereinfachte Prüfung Seefunk GOC / ROC / UBZ im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie vorbereiten?

Auf dem Markt wird verschiedene Literatur zum Erwerb von Seefunkzeugnissen angeboten.

Die offiziellen Fragenkataloge für die Ausübung des Seefunkdienstes auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen und die am GMDSS teilnehmen, der Fragenkatalog SRC und der Fragenkatalog LRC, bieten eine umfassende Grundlage für die Vorbereitung auf die vereinfachte Prüfung Seefunk.

Für das GOC sind die Fragenkataloge LRC und SRC prüfungsrelevant; für das ROC / UBZ ist es der Fragenkatalog SRC.

Die Teilnahme an einem zugelassenen Wiederholungslehrgang ist für diejenigen empfehlenswert, die sich die Kenntnisse nicht im Eigenstudium erarbeiten und darüber hinaus praxisorientierte Fertigkeiten erwerben möchten. Informationen zu den zugelassenen Seefunk-Lehrgängen finden Sie unter Zugelassene Lehrgänge.

Abkürzungen:
ROC = Restricted Operator’s Certificate / Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker
GOC = General Operator’s Certificate / Allgemeines Betriebszeugnis für Funker
UBZ = UKW-Betriebszeugnis für Funker
SRC = Short Range Certificate / Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
LRC = Long Range Certificate / Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Wo finde ich Informationen zu den zugelassenen Lehrgängen?

Alle vom BSH zugelassenen Lehrgänge finden Sie unter Zugelassene Lehrgänge.

Ersetzt der Seeleute-Ausweis mein Seefahrtbuch?

Nein, deutsche Seefahrtbücher werden nicht mehr ausgegeben; Seefahrtzeiten werden mit Dienstbescheinigungen dokumentiert. Eine Muster-Dienstbescheinigung finden Sie hier.

Muss ich den Seeleute-Ausweis zwingend beantragen?

Nein, der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen („Handelsschiffen“) unter deutscher Flagge. Er ist in bestimmten Ländern aber von Vorteil und zum Teil erforderlich. Informationen zum Seeleute-Ausweis finden Sie unter Seeleute-Ausweis.

Welche Ärzte in Deutschland und im Ausland sind für ein Seediensttauglichkeitszeugnis zugelassen?

Ein Verzeichnis der zugelassenen Ärzte finden Sie unter Zugelassene Ärzte.

Wie kann ich meine Befähigungszeugnisse in der Gültigkeitsdauer verlängern?

Die Verlängerung der Gültigkeit müssen Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) schriftlich per Post oder persönlich beantragen. Informationen insbesondere zu den einzureichenden Nachweisen finden Sie unter Gültigkeitsverlängerung.

Kann ich die Gültigkeit meines Befähigungszeugnisses verlängern, auch wenn diese bereits abgelaufen ist?

Ja, auch wenn die Gültigkeit Ihres Befähigungszeugnisses abgelaufen ist, kann das BSH auf Antrag ihr Befähigungszeugnis verlängern, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen zur Gültigkeitsverlängerung vorliegen. Informationen insbesondere zu den einzureichenden Nachweisen finden Sie unter Gültigkeitsverlängerung.

Wie kann ich meine Seefahrtzeiten nachweisen?

Informationen insbesondere zu den einzureichenden Nachweisen finden Sie unter Seefahrtzeiten und Schiffe.

Ich fahre auf einem Behördenschiff. Muss ich bei der Gültigkeitsverlängerung meines Befähigungszeugnisses etwas beachten?

Ja, Informationen insbesondere zu den einzureichenden Nachweisen finden Sie unter Seefahrtzeiten und Schiffe.

Muss ich meinen Befähigungsnachweis als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSO) verlängern lassen?

Nein, SSO Befähigungsnachweise werden unbefristet erteilt. Auf Anfrage an zeugnisse@bsh.de erhalten Sie ein entsprechendes Bestätigungsschreiben.

Muss ich als Erster Offizier gefahren sein, um das Befähigungszeugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen zu erlangen?

Nein, zusätzlich zu den Seefahrtzeiten für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Ersten Offizier müssen Sie mindestens 24 Monate als Nautischer Wachoffizier oder Erster Offizier fahren. Dabei werden Seefahrtzeiten als Erster Offizier doppelt angerechnet.

Wie wird die Fahrtzeit als Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen mit weniger als 3.000 kW Antriebsleistung für das Ausfahren zum Leiter der Maschinenanlage ohne Einschränkungen angerechnet?

Auf Antrag werden Ihnen bis zu 6 Monate als Seefahrtzeit als Zweiter Technischer Schiffsoffizier angerechnet.

Wie kann ich als Inhaber eines deutschen nautischen Befähigungszeugnisses meine Kenntnisse über ARPA, ECDIS, Bridge Ressource Management (BRM) und Führungskräftetraining nachweisen?

Ihre Kenntnisse über ECDIS und ARPA, werden mit einem der folgenden deutschen Befähigungszeugnisse ohne Einschränkung hinsichtlich ARPA und ECDIS (gemäß der Anlage zum STCW-Übereinkommen) bestätigt:

  • Nautischer Wachoffizier (Regel II/1),
  • Erster Offizier / Kapitän (Regel II/2) oder
  • Küstennahe Fahrt (Regel II/3).

Ihre Kenntnisse über BRM und Führungskräftetraining werden ebenfalls mit einem der oben genannten Befähigungszeugnisse bestätigt.

Zusätzliche Bescheinigungen über eine Fortbildung in ECDIS, ARPA, BRM oder Führungskräftetraining sind daher nicht erforderlich. Auf Anfrage an zeugnisse@bsh.de erhalten Sie ein entsprechendes Bestätigungsschreiben.