Ausbildungsplatz-Förderung des Bundes läuft weiter

Die neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung von Ausbildungsplätzen ist vor kurzem in Kraft getreten. Damit können weiterhin Reedereien Fördergelder erhalten, wenn sie Ausbildungsplätze auf Seeschiffen unter deutscher oder EU-/EWR-Flagge bereitstellen. (14.12.2022)

Mit der neuen "Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt" vom 9. November 2022 setzt der Bund seine bisherige finanzielle Unterstützung der seemännischen Ausbildung fort. Gefördert werden Ausbildungsplätze von:

  • Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechanikern,
  • nautischen Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (NOA),
  • technischen Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (TOA) und
  • neuerdings auch von elektrotechnischen Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (ETOA).

Ausbildungsfoerderung.jpgZiel der Förderung ist es, die Zahl der Ausbildungsplätze zu sichern und zu erhöhen. Wie bisher können Reedereien, die neue Ausbildungsplätze unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinie schaffen, Anträge auf Zuwendungen stellen.

Neu ist, dass die Förderung der Ausbildungsplätze auch auf Seeschiffen möglich ist, die in einem Schiffsregister eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR eingetragen sind; bis jetzt war die Eintragung in einem deutschen Seeschiffsregister erforderlich.

Unverändert geblieben ist die Förderhöhe. Ausbildungsplätze von Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechanikern werden weiterhin pauschal mit 32.000 Euro bezuschusst, für NOAs und ETOAs gibt es 16.000 Euro und für TOAs 21.000 Euro. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bleibt weiterhin die zuständige Behörde für die Auszahlung der Fördermittel.

Wie bisher müssen Reedereien für die Förderung zunächst den Sammelantrag auf Anerkennung der grundsätzlichen Förderfähigkeit stellen. Erst wenn der Bescheid des BSH zum Sammelantrag vorliegt, dürfen die Ausbildungs- und Heuerverträge abgeschlossen werden; andernfalls ist keine Förderung möglich. Nach dem Vertragsschluss können für jeden Ausbildungsplatz ergänzende Einzelanträge gestellt werden. Die weiteren Details zum Antragsverfahren sind unter www.deutsche-flagge.de/de/finanzen/ausbildungsplaetze dargestellt.

Die Regelungen der neuen Förderrichtlinie gelten für Ausbildungsverträge, die in der Zeit ab dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden.

Die Laufzeit der neuen Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Weitere Informationen zur Ausbildungsplatz-Förderung gibt es unter www.deutsche-flagge.de/de/finanzen/ausbildungsplaetze.