Förderung für Neubau von Betankungsschiffen

Mit bis zu 40% fördert das Bundeswirtschaftsministerium über das BAFA bis 2024 den Neubau von Betankungsschiffen für LNG oder andere nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen. Dabei ist wichtig, dass die Werft ihren Sitz in Deutschland hat. Der erste Antrags-Stichtag ist der 31. Januar 2022, weitere Stichtage folgen. (29.10.2021)

Der Neubau von Betankungsschiffen wird gefördert, um die Luftverschmutzung durch die Schifffahrt zu verringern und die Wirtschaft im maritimen Sektor nach der Corona-Pandemie anzustoßen. Im Sinne des Umweltschutzes müssen diese Betankungsschiffe nicht nur LNG oder andere nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen für Schiffe bereitstellen, sondern auch selbst umweltfreundlich betrieben werden. Dieser Teil des Konjunkturprogramms soll den Ausbau der Infrastruktur für alternative erneuerbare Kraftstoffe in Deutschland voranbringen.

© Brunsbüttel Ports GmbHDeshalb steht die Förderung unter folgenden Bedingungen:

  • Der Bauauftrag geht an eine Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • das Betankungsschiff wird als Seeschiff in ein deutsches Schiffsregister eingetragen und
  • es wird die Flagge eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR führen.

Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen die Betankungsschiffe „flexibel in Seehäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und in der Europäischen Union zum Einsatz kommen.‟ So werden auch die europarechtlichen Vorgaben erfüllt.

Vom Bundeshaushalt sind für die Förderung zwischen 2022 und 2024 rund 86 Mio. Euro eingeplant. Betankungsschiffe, die nachträglich auf besonders korrosive Kraftstoffe umgestellt werden können, erhalten eine höhere Förderung. Die Bewilligung richtet sich nach Priorisierungskriterien, wonach vor allem die Einsparungen der Luftschadstoffe, der Beitrag zur maritimen Wirtschaft und die Erweiterung der mobilen Betankungsinfrastruktur, die von dem Schiff erbracht werden, ausschlaggebend sind.

Im Einzelnen stellt sich die Förderung wie in der folgenden Tabelle dar:

FÖRDERHÖHE
Beihilfefähige Ausgaben Fördersatz Schiffbaulicher Zuschlag bei Umstellung zum Einsatz von besonders korrosiven nachhaltigen erneuerbaren Kraftstoffalternativen wie Ammoniak oder Methanol
< 50 Mio. Euro Bis zu 35 % der beihilfefähigen Ausgaben + 5 % der beihilfefähigen Ausgaben = max. 40 %
> 50 Mio. Euro bis max. 130 Mio. Euro Bis zu 25 % der beihilfefähigen Ausgaben + 5 % der beihilfefähigen Ausgaben = max. 30 %
(Quelle BAFA)

Die Förderung lässt sich beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen. Der erste Stichtag zum Einreichen des vollständigen Antrags ist der 31. Januar 2022. Die Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen hat das BAFA in einer Checkliste auf seiner Website übersichtlich aufgeführt. Sollte der Antrag dann noch nicht vollständig vorliegen, rutscht er in die Antragsrunde des zweiten Stichtags. Wichtig ist, dass der Bauvertrag vor der Bewilligung noch nicht oder nur unter Vorbehalt abgeschlossen wird.

Weiter Informationen finden Sie auch der Website des BAFA.