Wassertaxis: Gericht bestätigt Zwei-Personen-Schiffsbesetzung

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat vor kurzem Eilanträge abgelehnt, mit denen zwei Reedereien die Besetzung ihrer Wassertaxis mit nur einem Besatzungsmitglied erreichen wollten. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das eine Zwei-Personen-Besetzung von Wassertaxis für verhältnismäßig gehalten hatte. (12.01.2023)

Im ostfriesischen Wattenmeer fahren kleine Wassertaxis, mit denen jeweils bis zu 12 Personen von den Festlandshäfen zu den Inseln Juist, Spiekeroog und Baltrum hin- und hergefahren werden. Im Juni 2021 änderte das Bundesverkehrsministerium die Schiffsbesetzungsverordnung so, dass auch kleinere Schiffe mit 8 m Länge und weniger Schiffsbesatzungszeugnisse benötigen. Auf dieser Grundlage hatte die zuständige Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr für die Besetzung von Wassertaxis zwei Besatzungsmitglieder vorgeschrieben.

Dagegen wandten sich die zwei Wassertaxi-Betreiber von den Inseln Juist, Baltrum und Spiekeroog. Sie reichten Ende Oktober 2022 beim Verwaltungsgericht Hamburg zwei Eilanträge im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein, mit dem sie für ihre Wassertaxis Schiffsbesatzungszeugnisse mit jeweils nur einem Schiffsführer beantragten. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte beide Anträge am 27. Oktober 2022 ab.

Die beiden Reedereien legten daraufhin Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein. Dieses Gericht hat nun am 4. Januar 2023 entschieden und beide Beschwerden zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat damit die vorhergehenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt. Mit den beiden aktuellen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts ist das vorläufige Rechtsschutzverfahren beendet.