Nachrichten 2016

Ulrich Schmidt, der Leiter der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr, ist in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember im Alter von 64 Jahren verstorben.

Ulrich Schmidt war seit 2010 Leiter der Dienststelle Schiffssicherheit. Er begann seine Tätigkeit 1988 nach Abschluss des Jurastudiums als Abteilungsreferent bei der damaligen See-Berufsgenossenschaft. Bevor ihm im Januar 2006 die Leitung der Schiffssicherheitsabteilung übertragen wurde, leitete er die Mitglieder- und Beitragsabteilung. 2006 übernahm er auch die Vertretung eines Mitglieds der Geschäftsführung und wurde im Juli 2007 in die Geschäftsführung gewählt.

Ulrich Schmidt (groß)

Als Mitglied der Geschäftsführung war Ulrich Schmidt maßgeblich an der Fusion der See-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und dem Aufbau der Dienststelle Schiffssicherheit beteiligt.Sabine Kudzielka, Hauptgeschäftsführerin der BG Verkehr, sagte zum Tod von Ulrich Schmidt:"Wir alle haben ihn insbesondere wegen seiner großen Herzlichkeit und seiner Menschlichkeit geschätzt. Auch sein außergewöhnliches fachliches Wissen zeichnete ihn aus. Die tiefe Verbundenheit mit der Seeschifffahrt und ganz besonders mit den ihm anvertrauten Aufgaben der Dienststelle Schiffssicherheit war bemerkenswert und hat für ihn den Beruf zu seiner Berufung werden lassen. Wir verlieren mit ihm einem hoch geachteten Kollegen und beliebten Vorgesetzten."

Am 8. September 2017 wird das internationale Ballastwasser-Übereinkommen in Kraft treten. Neubauten mit einer Größe von über 400 BRZ müssen ab dann eine zugelassene Ballastwasserbehandlungsanlage an Bord haben. Fahrende Schiffe müssen nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens spätestens bei der nächsten Erneuerung des IOPP-Zeugnisses nachgerüstet werden. Die deutsche Flagge ermöglicht es jetzt den Reedern bis zum 8.9.2017, ihr IOPP-Zeugnis schon vor Ablauf der Gültigkeit zu erneuern, um während der 5-jährigen Laufzeit des Zeugnisses genügend Zeit für die Nachrüstung zu haben.

Reeder können damit für ihre Schiffe unter deutscher Flagge das IOPP-Zeugnis von der Laufzeit der anderen Schiffssicherheitszeugnissen und damit vom Klasse-Lauf zu entkoppeln.

Reedereien, die ihr IOPP-Zeugnis frühzeitig erneuern wollen, wenden sich bitte an die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem ISM-Rundschreiben 03/2016. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den Übergangsfristen zum Einbau von Ballastwasser-Behandlungsanlagen.

MS Cellus (groß)

Schon seit Einführung der ersten europäischen Schiffsausrüstungs-Richtlinie im Jahr 1996 prüft und zertifiziert die BG Verkehr (früher: See-BG) Schiffsausrüstung nach europäischen Vorgaben. Jetzt hat die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr auch die Zulassung nach der neuen europäischen Richtlinie 2014/90/EG erhalten.

Auf vielen Ausrüstungsteilen auf Schiffen prangt es: Das Steuerrad-Symbol, das zeigt, dass es sich um geprüfte und zugelassene Schiffsausrüstung handelt. Für diese Prüfung, Konformitätsbewertung genannt, sind Zulassungsstellen verantwortlich, die wiederum von den EU-Mitgliedsstaaten benannt werden müssen.Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt der BG Verkehr die Urkunde zur Anerkennung als offizielle deutsche Stelle für die Prüfung und Zertifizierung von Schiffsausrüstungen überreicht. Damit kann die Prüf- und Zertifizierungsstelle SEE der BG Verkehr neben zwei anderen Stellen in Deutschland ihre bewährte Arbeit fortsetzen.

Mehr Informationen zur zugelassenen Schiffsausrüstung finden Sie in unserer Rubrik „Bau und Ausrüstung“.

BG Verkehr

Die deutsche Flagge ist seit dem 1. Januar 2017 noch wettbewerbsfähiger: Reeder können sich ihre gezahlten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung voll erstatten lassen. Von dieser Förderung des Bundes profitieren vor allem Reedereien, die Schiffe unter deutscher Flagge im internationalen Seeverkehr betreiben und für ihre Seeleute Sozialversicherungsabgaben in Deutschland zahlen.

Bis zum letzten Jahr zahlte der Bund den Reedereien auf Antrag feste, pauschalisierte Zuschüsse zur Deckung ihrer Lohnnebenkosten. Nun können Seeschifffahrtsunternehmen Zuschüsse in Höhe ihrer Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für ihre europäischen Seeleute beantragen. Neu ist auch, dass Reedereien mit Schiffen unter der Flagge eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates, die in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sind, Lohnnebenkosten erstattet bekommen, wenn ihre Seeleute im Rahmen der Ausstrahlung in der deutschen Sozialversicherung versichert sind.

Reedereien können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie einen Antrag auf Erstattung der Lohnnebenkosten für das Jahr 2017 stellen. Die genauen Förderbedingungen sind in der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt vom 28.10.2016 enthalten.

LNK (klein)

Die Erstattung der vollen Lohnnebenkosten ist der letzte Baustein eines Maßnahmenpaketes der Bundesregierung, mit der die Ausbildung und Beschäftigung am Schifffahrtsstandort Deutschland gestärkt werden soll.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik Finanzen.

Für Handelsschiffe unter deutsche Flagge sind am 6. Oktober neue Vorgaben für die medizinische Ausstattung an Bord in Kraft getreten.

Der neue "Stand der neuen medizinischen Erkenntnisse" enthält neben den Ausstattungsverzeichnissen auch praktische Hinweise zur Aufbewahrung von Medikamenten und Medizinprodukten an Bord. Die Reeder müssen die Änderungen erst bei der nächsten jährlichen Überprüfung der medizinischen Ausstattung umsetzen.

Neue medizinische Ausstattung (groß)

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Maritime Medizin". Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem vorherigen Stand der medizinischen Erkenntnisse haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.

Die deutsche Flagge ist rund um die Uhr an 365 Tagen für Sie da. Unter der Telefon-Nummer +49 40 3190-7777 erreichen Sie unsere Fachleute für alle Fragen rund um die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge.

Die Maritime 24/7-Hotline wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angeboten. Zusätzlich können Sie auch den Bereitschaftsdienst der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr nutzen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik Ansprechpartner.

Hotline (klein)

Seit Anfang Juli stellt die BG Verkehr elektronische Schiffsbesatzungszeugnisse für deutschflaggige Schiffe aus. Damit setzt die deutsche Flagge ihren Modernisierungskurs konsequent fort.

Für Schiffe in der nationalen Fahrt gibt es bereits seit Anfang 2015 E-Zeugnisse. Jetzt bietet die BG Verkehr diesen Service auch für Reedereien mit Schiffen in der internationalen Fahrt an – zunächst für Schiffsbesatzungszeugnisse, später dann auch für andere Zeugnisse.

E-Zeugnis (klein)

Seit Anfang Juli hat die BG Verkehr bereits über 100 Schiffsbesatzungszeugnisse ausgestellt.

Ein Klick auf "Schiffszeugnisse" und eine ID-Nummer, die von der BG Verkehr zugemailt wird, reichen aus, um das Schiffsbesatzungszeugnis in elektronischer Form abrufen zu können. Die E-Zeugnisse sind voll gültig. Neue E-Schiffsbesatzungszeugnisse können ab sofort beantragt werden.

Die deutsche Flagge hat die IMO über die neuen E-Zeugnisse informiert und ein Musterzeugnis in das IMO-Datenbanksystem GISIS eingestellt.

Seit dem 5. Juli hat das Havariekommando eine neue Telefon-Nummer. Das Maritime Lagezentrum ist ab sofort unter Tel.: 030/18 54 20 – 14 00, der Havariestab unter der Durchwahl – 14 01 erreichbar.

Grund für die Änderung ist der Umzug des Havariekommandos in das Gebäude des Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven.

Auch die Fax-Nummern ändern sich:
- Fax Maritimes Lagezentrum: 030/18 54 20 – 20 09
- Fax Havariestab: 030/18 54 20 – 24 09.

Die bisherige Adresse Am Alten Hafen 2 in 27472 Cuxhaven sowie die E-Mailadressen bleiben dagegen unverändert.

Havarie (klein)

Am 4. Juli ist das Wind-Service-Schiff „Windea la Cour“ der Reederei Bernhard Schulte in Cuxhaven eingeflaggt worden. Das 88m lange Spezialschiff wurde bei der norwegischen Ulstein-Werft gebaut und ging zunächst unter Gibraltar-Flagge in Fahrt.

Mit dem neu konzipierten Service Operation Vessel (SOV) will der Charterer Siemens die Kosten zur Errichtung und Wartung von Offshore-Winderergieanlagen deutlich senken. Die „Windea la Cour“ wird bis zu zwei Wochen in einem Offshore-Windpark verbleiben und dort direkt die einzelnen Windturbinen anfahren. Während ihrer Zeit an Bord stehen den Besatzungsmitgliedern und den bis zu 40 Siemens-Technikern viele Annehmlichkeiten wie zum Beispiel ein Whirlpool an Deck oder ein Bordkino zur Verfügung.

Unter den Besatzungsmitgliedern befindet sich neben vielen jungen deutschen Offizieren auch ein Schiffsmechaniker. Die Reederei Bernard Schulte betont, dass sich die deutsche Flagge dank der neuesten politischen Fortschritte wie zum Beispiel dem 100%igen Lohnsteuereinbehalt rechnet.

Windea-la-cour (klein)

 

Seit dem 1. Juli gelten neue Vorgaben bei der Besetzung von Schiffen unter deutscher Flagge: Auf größeren Schiffen muss nur noch der Kapitän und ein Offizier EU-Staatsbürger sein. Außerdem entfällt die gesetzliche Vorgabe des Schiffsmechanikers.

Die Änderung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, mit dem die Bundesregierung die Attraktivität der deutschen Flagge erhöhen will. Nachdem vor kurzem die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes von 40 auf 100% in Kraft getreten ist, folgte am 1. Juli die Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung. Neu ist die Reduzierung der Zahl der vorgeschriebenen EU-Offiziere: Waren bisher bei großen Schiffe bis zu 4 EU-Offiziere verpflichtend, müssen die deutschen Reeder auf ihren Schiffen über 8.000 BRZ nur noch einen EU-Offizier fahren. Unverändert geblieben ist dagegen die Vorgabe eines EU-Kapitäns auf allen Schiffen unter deutscher Flagge.

Schiffsbesetzung (klein)

Ab 1. Juli ist zudem die Verpflichtung weggefallen, einen Schiffsmechaniker an Bord zu haben. Der Verband Deutscher Reeder hat sich für seine Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bestehenden ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Schiffsmechanikern nicht in Frage zu stellen und weiterhin Ausbildungsplätze für Schiffsmechaniker zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungen erfolgten durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung, die am 17. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nach vier Jahren soll evaluiert werden, welche Auswirkungen die Neuerung unter anderem auf das maritime know how in Deutschland hat.Die BG Verkehr stellt kurzfristig auf Antrag geänderte Schiffsbesatzungszeugnisse in elektronischer Form aus. 

Die geplante Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes von 40% auf 100% für die deutsche Flagge ist Realität geworden: Ab sofort brauchen Reeder für ihre Seeleute, die auf Handelsschiffen unter deutscher Flaggen fahren, keine Lohnsteuer mehr an das Finanzamt abführen.

Grundlage für die Änderung ist das "Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes in der Seeschifffahrt". Durch das Gesetz ist auch die bisherige 183-Tage-Regelung entfallen. Besatzungsmitglieder müssen nicht mehr in einem 183 Tage dauernden Heuerverhältnis stehen, damit ihr Reeder den Steuervorteil nutzen darf.

Bild Deutscher Bundestag/Katrin Neuhauser (klein)

Die Europäische Kommission hat am 3. Mai ihre Zustimmung zu dieser Beihilfe erklärt. Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Bundesgesetzblatt ist die Neuregelung offiziell in Kraft getreten.Mit dem Gesetz lösen die Bundesregierung und die Länder ihr Versprechen ein, die deutsche Flagge wettbewerbsfähiger zu machen. Die Reeder ziehen bei ihren Seeleuten wie bisher die volle Lohnsteuer von der Heuer ab, dürfen dann aber diese Lohnsteuer für sich einbehalten. Damit werden die deutschen Reeder gegenüber vielen Schifffahrtsunternehmen im Ausland gleichgestellt, die keine Lohnsteuer für ihre Seeleute zahlen müssen.

Die Reeder dürfen den vollen Lohnsteuereinbehalt erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 anwenden.

Fahrgastschiffe in der Ostsee müssen ab 2019 neue Vorgaben der IMO zur Abwassereinleitung beachten.

Das hat der IMO-Umweltausschuss MEPC auf seiner letzten Sitzung vom 22. April 2016 beschlossen. Zur Reduzierung des Nährstoffeintrages in der Ostsee müssen Fährschiffe zukünftig verbindliche Grenzwerte für Phosphor und Nitrat einhalten. Diese strengen Vorgaben gelten für neue Fahrgastschiffe ab dem 1. Juni 2019, für vorhandene Passagierschiffe genau zwei Jahre später.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Verhütung Meeresverschmutzung".

Abwasservorgaben

Holger Jäde, Geschäftsführer der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V., ist vor kurzem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO zum Maritimen Botschafter für Deutschland ernannt worden. Die zentrale Aufgabe des neuen Botschafters ist es, das maritime Berufsbild in den Fokus der breiten Öffentlichkeit zu bringen.

"Als Maritimer Botschafter werde ich in meinen Anstrengungen, junge Menschen für maritime Berufe zu gewinnen, nicht nachlassen. Die maritime Ausbildung von jungen Menschen sichert die Zukunft der Unternehmen und stärkt die Position auf den globalen Märkten. Es braucht daher engagierte junge Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, ein Leben lang zu lernen und international zu denken, und in dem immer noch sehr faszinierenden maritimen Berufsfeld ihre Zukunft sehen" so der Maritime Botschafter. Holger Jäde war vom Bundesverkehrsministerium für die Position als Botschafter vorgeschlagen worden.
Mehr Informationen zur Ausbildung in der Seeschifffahrt finden Sie in unserer Rubrik „Ausbildung“ und auf der Website der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V.

Neuer Maritimer Botschafter (groß)

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat neue Regelungen zum Wiegen von Containern in in Kap. VI Regel 2 des SOLAS-Übereinkommens aufgenommen.

Aufgrund der Änderung muss für Frachtcontainer, die auf SOLAS-Schiffe, verladen werden, die verifizierte Bruttomasse dokumentiert sein. Anderenfalls darf der Frachtcontainer nicht verladen werden. Die SOLAS-Änderung ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

In den FAQ wurden nun die am häufigsten gestellten Fragen eingestellt und beantwortet.

Container-Verladung im Hamburger Hafen (groß)

Im Nachgang zur Infoveranstaltung des BMVI am 11.04.2016 stehen nun die Präsentationen zur Verfügung.

Die BG Verkehr hat ein Musterverfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 zugelassen.

Den aktuellen Stand zu dem Thema finden Sie in unserer Rubrik „Sicherheit auf See“.

Mehr englische Übersetzungen deutscher Gesetze und Verordnungen – diesem Wunsch von Reedereien kommt die deutsche Flagge nach und bietet jetzt immer mehr deutsche Rechtstexte auf Englisch an.

Aktuell sind sieben deutsche Rechtsverordnungen auch auf Englisch verfügbar:

Das Angebot an englischen Übersetzungen wird zukünftig weiter ausgebaut.

Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes für Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen von 40% auf 100% beschlossen. Nur einen Tag danach stimmte auch der Bundesrat der Entlastung der Reeder bei der Lohnsteuer zu.

Mit dem Gesetz wird auch die bisherige sogenannte 183-Tage-Regelung entfallen. Damit brauchen deutsche Reeder zukünftig auch für solche Seeleute keine Lohnsteuer mehr abführen, die weniger als 183 Tage beim Reeder angestellt sind. Der Wegfall dieser 183-Tage-Regelung reduziere den Verwaltungsaufwand und erhöhe die Flexibilität der Schifffahrtsunternehmen bei der Besetzung der Schiffe, so die Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 18/7268). Das Gesetz war ursprünglich vom Bundesrat eingebracht worden.

Das Gesetz wird nach der notwendigen beihilferechtlichen Zustimmung der EU-Kommission in Kraft treten und wird zunächst auf 5 Jahre befristet sein, um eine Evaluierung nach diesem Zeitraum zu ermöglichen.

Mit dem Gesetz soll das seemännische Know-how für die maritime Wirtschaft und insbesondere die Beschäftigung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge gesichert werden.

Die Plenardebatte im Deutschen Bundestag zu diesem Gesetz ist im Parlamentsfernsehen aufgezeichnet worden.

47 Staaten haben inzwischen die Ballastwasser-Konvention inzwischen ratifiziert. Damit ist das erforderliche Quorum von 30 Unterzeichner-Staaten zwar erreicht, aber das zweite Kriterium für das Inkrafttreten des Übereinkommens, nämlich 35% der Welthandelstonnage, wird derzeit knapp verfehlt – um genau 0,44%!

Ballastwasser (klein)

Die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat nun die noch fehlenden Flaggenstaaten aufgefordert, dem Übereinkommen beizutreten. Deutschland hat die Ballastwasser-Konvention bereits am 13. Februar 2013 ratifiziert. Experten gehen von einem baldigen weltweiten Inkrafttreten der Konvention aus.

Weitere Informationen zum Thema Ballastwasser finden Sie in unserer Rubrik „Umweltschutz“.

Die Stiftung „Schifffahrtsstandort Deutschland“ hat im letzten Jahr 21 Millionen Euro für die Berufsausbildung und Fortbildung von Seeleuten ausgezahlt. Empfänger der Stiftungsgelder waren sowohl ausbildende Reedereien als auch Besatzungsmitglieder, die sich fortgebildet haben.

Gefördert wurde die Ausbildung von Schiffsmechanikern und Offiziersassistenten, die Qualifizierung von Offizieren (sog. „Ausfahren der Patente“) sowie die Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal. Die Seeleute müssen auf Schiffen unter deutscher oder einer anderen europäischen Flagge fahren.

Ziel der Stiftung ist es, ein möglichst großes Maß an Schifffahrts-Know-how in Form von hochqualifizierten Seeleuten am maritimen Standort Deutschland langfristig zu sichern.

Weitere Informationen zur Arbeit der Stiftung finden Sie in unserer Rubrik „Finanzen“.

Am 13. Januar hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes für Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen von derzeit 40% auf 100% empfohlen. Der Ausschuss folgt damit einem Antrag des Bundesrates vom 25. September 2015 (BT-Drs. 18/6679). Darüber hinaus plädiert der Ausschuss für die Streichung der sog. 183-Tage-Regelung. Bisher können Reeder nur dann vom Lohnsteuereinbehalt für Seeleute profitieren, die in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Der Wegfall dieser Regelung reduziere den Verwaltungsaufwand und erhöhe die Flexibilität der Schifffahrtsunternehmen bei der Besetzung der Schiffe, so der Finanzausschuss.

Mit der Gesetzesänderung soll das seemännische Know-how für die maritime Wirtschaft und insbesondere die Beschäftigung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge gesichert werden. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzesvorhaben noch beschließen.

Fusion der BG Verkehr erfolgt

Zum 1. Januar 2016 haben die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und die Unfallkasse Post und Telekom fusioniert. Die neue Berufsgenossenschaft führt den Namen „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation". Die Kurzbezeichnung lautet wie bisher „BG Verkehr".

Für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge ändert sich nur wenig. Neu ausgestellte Schiffssicherheits-Zeugnisse enthalten ab sofort den neuen Namen der Berufsgenossenschaft. Die Kontaktdaten unserer Fachleute der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr haben sich dagegen nicht geändert.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bg-verkehr.de. Dort finden Sie auch den neuen Imagefilm der BG Verkehr.

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