Stiftung verlängert Antragsfrist für Ausbildungs-Förderung

Die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" hat angesichts der Corona-Pandemie beschlossen die Antragsfrist für die Förderung der Berufsausbildung für das 1. Quartal 2020 auf den 30. Juni 2020 18:00 Uhr zu verschieben. Damit gibt die Stiftung den Reedereien, die teilweise mit Mitarbeiterausfällen zu kämpfen haben, mehr Zeit, um die Anträge zu stellen.

Die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" fördert seit 2013 die nautische und technische Berufsausbildung und Qualifizierung durch Ausfahren der Patente auf Schiffen unter deutscher Flagge. Dafür stellen Reedereien jedes Jahr einen Antrag für vier Quartale und erhalten daraufhin für die Berufsausbildung bis zu 10.500 € und die Qualifizierung bis zu 24.000 € jährlich finanzielle Unterstützung, die aus der Zahlung der Ablösebeiträge zeitweise ausgeflaggter Schiffe gespeist wird. Dazu mehr in der Rubrik "Finanzen".

Die derzeitigen Ereignisse im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus stellen die Schifffahrtsbranche vor große Herausforderungen. Die landseitig angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vieler Reedereien arbeiten gerade im Homeoffice und sind nur eingeschränkt im Stande, die Antragsstellung für diese Förderung im gewohnten Umfang und Zeitrahmen umzusetzen. Deshalb wurde die Antragsfrist auf den 30. Juni 2020 18:00 Uhr verschoben. Damit möchte die Stiftung gewährleisten, dass auch unter diesen außergewöhnlichen Umständen alle Reedereien die Möglichkeit haben, die bewährte Förderung der beruflichen Ausbildung auf deutschflaggigen Schiffen in Anspruch zu nehmen.