Zentrale Kontaktstelle (Point of Contact)
Maritimes Sicherheitszentrum
Am Alten Hafen 2
27472 Cuxhaven

Telefon: +49 30 18 54 20-1700 oder -1711 bzw. 1712
Fax: +49 47 21 39 48 52
E-Mail: poc.germany@point-of-contact.de

Meldepflichten

Meldepflicht beim Befahren von ausgewiesenen Hochrisikogebieten

Alle Seeschiffe, welche die mit Gefahrenstufe 2 oder 3 eingestuften Seegebiete (Somalia/GoA oder West Afrika/Golf von Guinea) befahren, sind verpflichtet, die bestehenden international eingerichteten Meldesysteme (MSCHOA, UKMTO bzw. MDAT-GOG) zu nutzen.

Kontaktadressen

bild meldepflichten

Meldepflicht beim Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal

Die Genehmigung des Einsatzes von privatem bewaffneten Wachpersonal ist mit einer Meldepflicht gegenüber dem deutschen Point of Contact (PoC) in Cuxhaven verbunden. Das gilt bei Einfahrt in alle Seegebiete, die mit Gefahrenstufe 2 oder 3 belegt sind, also auch für den zunehmend von Piraterievorfällen betroffenen Golf von Guinea. Bitte verwenden Sie für diese Meldung das Formular, welches die Zentrale Kontaktstelle (PoC) hierfür bereitstellt.