BSH benennt weitere Zulassungsstelle für Schiffsausrüstung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Lloyd’s Register Deutschland GmbH in Hamburg als deutsche notifizierte Stelle für Schiffsausrüstung im Rahmen der Richtlinie 2014/90/EU anerkannt. Seit dem 10.12.2020 darf sie den europäischen Richtlinien entsprechende Schiffsausrüstung zulassen.

Die britische Klassifikationsgesellschaft Lloyd's Register, die älteste Klassifikationsgesellschaft der Welt, betreibt mit der Lloyd's Register Verification Ltd. eine von Großbritannien notifizierte Stelle für Schiffsausrüstung. Ab dem vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (BREXIT) dürfen britische Stellen jedoch keine Schiffsausrüstung mehr für den europäischen Binnenmarkt zulassen. Nach aktuellem Stand wird dies nach Ablauf der BREXIT-Übergangsfrist ab dem 01.01.2021 der Fall sein. Mit der Lloyd's Register Deutschland GmbH gibt es nun weiterhin eine europäische notifizierte Stelle unter dem Dach von Lloyd's Register.

In Deutschland gibt es insgesamt sechs notifizierte Stellen zur Konformitätsbewertung von Schiffsausrüstung, die damit einen erheblichen Marktanteil bei der Zulassung von Schiffsausrüstung in Europa abdecken und vom BSH überwacht werden:

  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation in Hamburg,
  • DNV GL SE in Hamburg,
  • Phoenix Testlab GmbH in Blomberg,
  • TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG in Hamburg,
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), DGUV Test, Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereiches „Persönliche Schutzausrüstungen“ in Haan und
  • Lloyd’s Register Deutschland GmbH in Hamburg.