Flaggenwechsel · Neubau · Schiffsregister
Flaggenwechsel und Neubau
- Antrag Einflaggung
- Neubau-Anmeldung
- Antrag auf einen Flaggenschein (§10 FLRG)
- Antrag auf einen Flaggenschein (§11 FLRG)
- Antrag auf zeitweise Ausflaggung (Ausbildungsverpflichtung+Ablösebetrag)
- Antrag auf Genehmigung des Verfahrens zum Anbringen der IMO-Schiffsidentifikationsnummer am Schiff (nur für Schiffe relevant, die nicht aus Stahl oder Holz gebaut sind)
Schiffsregister
- Antrag auf Eintragung in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR)
- Antrag auf Eintragung in das Seeschiffsregister Hamburg
- Antrag auf Eintragung in das Seeschiffsregister Bremen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die beauftragte Person nach § 5b FlRV
(erforderlich nur bei: Eintrag in eines der deutschen Seeschiffsregister bei Schiffseigentümer mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland)