Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 42
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Dr. Anja Eikermann
Telefon: +49 40 3190-7420
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Alarmsysteme für Gefahrenabwehr

Alarmsystem zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff/Ship Security Alert System (SSAS)

Mit dem Alarmsystem zur Gefahrenabwehr (SSAS) kann ein verdecktes Alarmsignal an eine Behörde des Flaggenstaates gesendet werden, wenn die Sicherheit des Schiffes bedroht oder beeinträchtigt ist.

Die internationalen Regelungen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen legen fest, dass Schiffe mit SSAS ausgerüstet werden müssen (SOLAS XI-2, Regel 6). Die Ausrüstungspflicht besteht für:

  1. Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 2004 gebaut wurden,
  2. Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2004 gebaut wurden, spätestens bei der ersten Besichtigung ihrer Funkanlage nach dem 1. Juli 2004,
  3. Tankschiffe für Öl, Chemikalien und Gas, Massengutschiffe und Fracht-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, die vor dem 1. Juli 2004 gebaut wurden, spätestens bei der ersten Besichtigung ihrer Funkanlage nach dem 01. Juli 2004,
  4. sonstige Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, die vor dem 1. Juli 2004 gebaut wurden, sowie bewegliche Offshore-Bohreinheiten spätestens bei der ersten Besichtigung ihrer Funkanlage nach dem 01. Juli 2006.

Hier finden Sie die Liste der auf Konformität geprüften SSAS-Anlagen.

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bild alarmsysteme für grefahrenabwehr

Zentrale Kontaktstelle/Point of Contact (PoC)

In Deutschland ist die zuständige Behörde/Stelle für Alarmsignale der Point of Contact (PoC) in Cuxhaven. Schiffe unter deutscher Flagge müssen im Notfall immer den PoC benachrichtigen. Die Kontaktstelle ist 24 Stunden am Tag erreichbar unter:

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