BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Andreas Herold
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Gefahrgüter (IMDG)

Gefährliche Güter in verpackter Form müssen sorgfältig transportiert werden

Gefährliche Güter in verpackter Form (IMDG) sind Ladungen auf Seeschiffen, von denen aufgrund ihrer Eigenschaft und ihres Zustands beim Transport Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt entstehen können.

Für das Befördern gefährlicher Güter im Seeverkehr und für das Behandeln und Stauen der Ladung stehen international verbindliche Vorgaben im "International Maritime Code for Dangerous Goods" (IMDG-Code), (neuste Änderungen in Entschließung MSC.501(105)) . Der IMDG-Code wird ergänzt durch Regelungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen). Im deutschen Recht ist der IMDG-Code Bestandteil der Gefahrgutverordnung See.

bild gefahrgüter (IMDG)

Bescheinigung für das Befördern gefährlicher Güter in verpackter Form notwendig

Schiffe, die gefährliche Güter in verpackter Form befördern, benötigen eine Bescheinigung des Flaggenstaates (nach dem SOLAS-Übereinkommen, Kap.II-2 , Regel 19 und Kapitel VII). Diese Bescheinigung für das Befördern gefährlicher Güter stellt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr nach einer Schiffsbesichtigung durch eine anerkannte Organisation (Klassifikationsgesellschaft) aus.

Informationen zu den notwendigen Qualifikationen bei der Beförderung von Gefahrgütern finden Sie unter "Gefahrgutbeauftragter".