BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Andreas Herold
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Gefahrgüter (IMDG)

Gefährliche Güter in verpackter Form müssen sorgfältig transportiert werden

Gefährliche Güter in verpackter Form (IMDG) sind Ladungen auf Seeschiffen, von denen aufgrund ihrer Eigenschaft und ihres Zustands beim Transport Gefahren für Leben, Gesundheit und die Umwelt entstehen können.

Für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr und für die Behandlung und Stauung der Ladung enthält der "International Maritime Code for Dangerous Goods" (IMDG-Code) (neuste Änderungen in Entschließung MSC.501(105)) international verbindliche Vorgaben. Der IMDG-Code wird ergänzt durch Regelungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen). Im deutschen Recht ist der IMDG-Code Bestandteil der Gefahrgutverordnung See.

bild gefahrgüter (IMDG)

Bescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter in verpackter Form notwendig

Nach dem SOLAS-Übereinkommen, Kap.II-2 , Regel 19 und Kapitel VII, benötigen Schiffe, die gefährliche Güter in verpackter Form befördern, eine Bescheinigung des Flaggenstaates. Diese Bescheinigung für die Beförderung von gefährlichen Gütern wird nach einer Schiffsbesichtigung durch eine anerkannte Organisation (Klassifikationsgesellschaft) von der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ausgestellt.

Unter "Gefahrgutbeauftragter" finden Sie Informationen zu den notwendigen Qualifikationen bei der Beförderung von Gefahrgütern.