Gebühren
- Günstige Gebühren unter Deutscher Flagge
- Gebühren-Rechner
- Gebührenverordnungen als Grundlage
- Verschiedene Gebührenarten
- Keine Pauschalvereinbarungen möglich
- Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Günstige Gebühren unter Deutscher Flagge
Schiffsbesichtigungen, Ausstellen von Zeugnissen, Prüfen von Dokumenten – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der Deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für schiffsbezogene Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die Deutsche Flagge nicht.
Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für Schiffsbesichtigungen üblicherweise im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) zwischen Reedereien und Klassifikationsgesellschaften abgerechnet.
Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente.
Für Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter Deutscher Flagge sind Seediensttauglichkeits-Untersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.
Gebühren-Rechner
Transparenz bei den Gebühren ist uns wichtig. Mit unserem Gebühren-Rechner können Sie die wichtigsten Gebühren für Handelsschiffe unter Deutscher Flagge in der internationalen Fahrt selbst berechnen:
Gebührenverordnungen als Grundlage
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Deutschen Flagge sind in verschiedenen Gebührenverordnungen geregelt, unter anderem in:
- der Besonderen Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt (WSBGebV),
- dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GKNotG; Seeschiffsregistrierung),
- der Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV; Seefunk).
Diese Verordnungen enthalten als Anlage Gebührenverzeichnisse, aus denen die einzelnen Gebühren für die Dienstleistungen ersichtlich sind.

Verschiedene Gebührenarten
Die meisten Gebühren sind Festbeträge. Daneben gibt es sogenannte Rahmengebühren, bei denen sich die genaue Höhe aus dem individuellen Aufwand berechnet, aber die Mindest- und Höchstsumme vorgegeben ist. Gebühren können aber auch nur nach Zeitaufwand berechnet werden. Dabei werden auch die Reisezeiten, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung und eventuelle Wartezeiten, die nicht von der Verwaltung verursacht wurden, mitberücksichtigt. Zusätzlich zu den Gebühren können noch Auslagen (zum Beispiel Reisekosten) berechnet werden.
Keine Pauschalvereinbarungen über Gebühren möglich
Pauschalvereinbarungen über Gebühren, wie sie zum Beispiel bei Klassifikationsgesellschaften üblich sind (block fee-Verträge), gibt es bei der Deutschen Flagge nicht, da die Höhe der einzelnen Gebühren in Rechtsverordnungen festgelegt ist. Bei Rahmengebühren sind Ermäßigungen bei mehreren gleichzeitigen Anträgen möglich.
Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Schiffsbesichtigungen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur der Orientierung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, empfehlen wir Ihnen unseren Wegweiser Schiffszeugnisse.
| Dienstleistung | Gebühr in EUR | Behörde | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
|
I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse (Details) |
|||
|
Seeleute-Ausweis |
25 |
BSH |
Nr. 16 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung) |
50 |
BSH |
Nr. 12 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Anerkennungsvermerke (Endorsements) |
100 |
BSH |
Nr. 12 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
149 |
DS |
Nr. 3002 Anlage WSBGebV |
|
II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse |
|||
|
Schiffsregister |
|||
|
Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat |
25 |
SSR |
Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG |
|
Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH) |
20 |
SSR |
Nr. 17001 Anlage GNotKG |
|
Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR) |
128 |
BSH |
Nr. 10 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Schiffssicherheit (Safety) |
|||
|
Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate) |
59,85 |
DS |
Nr. 3201 Anlage WSBGebV |
|
Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
855 |
DS |
Nr. 0002 Anlage WSBGebV |
|
Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage WSBGebV |
|
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage WSBGebV |
|
Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff |
175 |
DS |
Nr. 0701 Anlage WSBGebV |
|
ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
837 |
DS |
Nr. 1002 Anlage WSBGebV |
|
ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
406 |
DS |
Nr. 1012 Anlage WSBGebV |
|
Gefahrenabwehr (Security) |
|||
|
Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate) |
176 |
BSH |
Nr. 137 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR) |
120 |
BSH |
Nr. 139 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
|
Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS) |
|||
|
Seefunk |
|||
|
Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence |
59,05 |
BNetzA |
Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV |
|
Meeresumweltschutz |
|||
|
IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen |
359 |
DS |
Nr. 2102 Anlage WSBGebV |
|
ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2302 Anlage WSBGebV |
|
IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
418 |
DS |
Nr. 2402 Anlage WSBGebV |
|
Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2404 Anlage WSBGebV |
|
Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP) |
65 |
DS |
Nr. 2558 Anlage WSBGebV |
|
Seearbeitsrecht |
|||
|
Vorläufiges Seearbeitszeugnis |
239 |
DS |
Nr. 3101 Anlage WSBGebV |
|
Seearbeitszeugnis |
478 |
DS |
Nr. 3102 Anlage WSBGebV |
|
Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC) |
1197 |
DS |
Nr. 3103 Anlage WSBGebV |
|
Haftungsbescheinigungen |
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|
Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung) |
118 |
BSH |
Nr. 133 Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
Abkürzungen:
- BNetzA: Bundesnetzagentur
- BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
- SSR: Seeschiffsregister
- WSBGebV: Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
- GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
- BNetzAGebV: Besondere Gebührenverordnung BNetzA