Seeschiffsregister:

Seeschiffsregister
Liste der Seeschiffsregister in Deutschland:

Kontaktdaten aller Seeschiffsregister



Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR):

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Schiffsregister

 

"Erstregister" und "Zweitregister"

Beim deutschen Seeschiffsregister wird unterschieden zwischen:

  • den Seeschiffsregistern (auch "Erstregister" genannt) und
  • dem Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR, auch "Zweitregister" genannt).

Es gibt kein bundesweit einheitliches "Erstregister", sondern die Seeschiffsregister werden von bestimmten Amtsgerichten geführt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen eines Schiffes. Seeschiffe über 15 Meter Länge von deutschen Eigentümern müssen in ein Seeschiffsregister ("Erstregister") eingetragen werden. Kürzere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht.
Das ISR ist dagegen ein einheitliches Verzeichnis und wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verwaltet. Die Eintragung in das ISR ("Zweitregister") ist nicht verpflichtend.