BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

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Fax: +49 40 361 37-333
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Annelie Ewen
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Fax: +49 40 361 37-333
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Schiffsärzte

Schiffe mit Schiffsarzt

Schiffe mit einer Fahrtdauer von mehr als drei Tagen und mit 100 oder mehr Personen an Bord sind mit einem Schiffsarzt zu besetzen. Es dürfen nur solche Besatzungsmitglieder als Schiffsärzte eingesetzt werden, die vom Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr registriert worden sind.

Registrierung von Schiffsärzten

Ärzte müssen für eine Registrierung durch die BG Verkehr folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin, und Vorlage der Approbationsurkunde (bitte als beglaubigte Kopie einreichen),
  • Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis "Rettungsmedizin",
  • mindestens vierwöchige praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst,
  • Tätigkeit oder tätig werden auf einem Kauffahrteischiff unter deutscher Flagge als Schiffsarzt, insbesondere einen Heuervertrag (§ 28 des Seearbeitsgesetzes).

Die Voraussetzungen für eine Registrierung sind in § 19 der Maritimen-Medizin-Verordnung geregelt.

Bild schiffsärzte