Schiffsärzte

Schiffe mit Schiffsarzt

Schiffe mit einer Fahrtdauer von mehr als drei Tagen und mit 100 oder mehr Personen an Bord sind mit einem Schiffsarzt zu besetzen. Es dürfen nur solche Besatzungsmitglieder als Schiffsärzte eingesetzt werden, die vom Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr registriert worden sind.

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Registrierung von Schiffsärzten

Ärzte müssen für eine Registrierung durch die BG Verkehr folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin, und Vorlage der Approbationsurkunde (bitte als beglaubigte Kopie einreichen),
  • Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin", "Klinische Akut- und Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis "Rettungsmedizin",
  • mindestens vierwöchige praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst oder alternativ das Zertifikat der Bundesärztekammer über das erfolgreiche Absolvieren des Curriculums "Maritime Medizin".

Die Voraussetzungen für eine Registrierung sind in § 19 der Maritimen-Medizin-Verordnung geregelt.

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Bordpraktikum im Rahmen des Curriculums "Maritime Medizin"

Für eine Registrierung als Schiffsarzt können Ärzte neben der vierwöchigen praktischen Erfahrung auf einem Seeschiff alternativ auch ein 14-tägiges Bordpraktikum im Rahmen des Curriculums "Maritime Medizin" der Bundesärztekammer ableisten.

Mehr Infos:

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