BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst
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Ausländische Tauglichkeit

 Seediensttauglichkeitszeugnisse und STCW-Anforderungen

Seeleute mit einem ausländischen Seediensttauglichkeitszeugnis können auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sein, wenn das Zeugnis den Anforderungen des internationalen STCW-Übereinkommens entspricht. Seeleute mit einem deutschen Tauglichkeitszeugniss können auf Schiffen unter ausländischer Flagge anheuern. Diese wechselseitige Anerkennung ist in der Norm A1.2 Absatz 3 des Seearbeitsübereinkommens, im deutschen Recht in § 12 Absatz 7 des Seearbeitsgesetzes geregelt.

Seediensttauglichkeitszeugnisse entsprechen dann dem STCW-Übereinkommen, wenn:

  • das Zeugnis die Mindestangaben nach dem Abschnitt A-I/9 Absatz 7 des STCW-Codes enthalten (u. a. ausstellende Behörde, Hör-, Seh- und Farbsehvermögen, Unterschrift des Seemanns) und
  • der untersuchende Arzt in einem öffentlichen Verzeichnis der jeweiligen STCW-Vertragspartei steht. Der jeweilige Staat sieht diese Ärzte als ausreichend qualifiziert an (Abschnitt A-I/9 Absatz 4 des STCW-Codes).

Deutsche Seediensttauglichkeitszeugnisse erfüllen diese STCW-Standards. Bei ausländischen Seediensttauglichkeitszeugnissen muss der Reeder prüfen, ob die Zeugnisse seiner Seeleute den STCW-Vorgaben entsprechen. Hier finden Sie eine  Liste der Staaten, die STCW-konforme Tauglichkeitszeugnisse ausstellen.

bild ausländische tauglichkeit

Seediensttauglichkeitszeugnisse für die Anerkennung von Befähigungszeugnissen

Nach dem internationalen STCW-Übereinkommen müssen Seeleute ihre ausländische Befähigungszeugnisse anerkennen lassen, wenn sie auf Schiffen unter einer anderen Flaggen fahren wollen. Eine Voraussetzung für die Anerkennung ist ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis, das den STCW-Standards entspricht. Nähere Informationen zur Anerkennung von Befähigungszeugnissen und die Liste der Staaten, die STCW-konforme Tauglichkeitszeugnisse ausstellen, finden Sie unter "Ausbildung · Befähigung".

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Unterschiedliche Untersuchungsqualität bei deutschen und ausländischen Tauglichkeitszeugnissen

Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von STCW-konformen Seediensttauglichkeitszeugnissen bedeutet nicht, dass die Zeugnisse aus verschiedenen Staaten nach denselben medizinischen Standards ausgestellt werden. Der STCW-Code benennt in seinem verbindlichen Teil nur wenige konkrete Kriterien für die Seediensttauglichkeit, unter anderem zum Seh- und Hörvermögen. Diese Vorgaben reichen aber nicht aus, um zuverlässig die gesundheitliche Tauglichkeit von Seeleuten zu beurteilen. Zwar gibt es mit den „Leitlinien für die ärztliche Untersuchung von Seeleuten“ der Internationalen Arbeitsorganisation ILO sehr konkrete medizinische Vorgaben, diese müssen aber nicht verbindlich von den Flaggenstaaten angewendet werden. Außerdem fehlen internationale Kriterien, wann ein Arzt über eine „angemessene Qualifikation und Erfahrung“ verfügt.

Deutschland setzt mit der abgeschlossenen Facharzt-Ausbildung und einer mindestens vierjährigen stationären oder ambulanten Tätigkeit als Voraussetzung für eine Zulassung einen sehr hohen Standard. Außerdem werden bei den deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen die ILO-Leitlinien verbindlich angewendet. Erfahren Sie mehr über die Vorteile der deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen.

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