Haftung
Aktuell existieren Versicherungspflichten für Schäden durch Öl (als Ladung oder Bunkeröl), bei Personenbeförderung, für die Wrackbeseitigung und gegen Seeforderungen. Ab dem 29.11.2027 besteht eine Versicherungspflicht für Schäden durch die Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe (HNS). Entsprechende Bescheinigungen müssen Sie an Bord mitführen.