Haftung

Derzeit existieren Versicherungspflichten für Schäden durch Ölverschmutzungen (durch Bunkeröl oder Öl als Bulkladung), im Bereich der Personenbeförderung auf See, für die Beseitigung von Wracks sowie in Bezug auf Seeforderungen. Eine entsprechende Bescheinigung müssen Sie an Bord mitführen. Zukünftig werden Versicherungspflichten für die Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe nach dem HNS-Übereinkommen hinzukommen.

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