MARPOL-Zeugnisse und Meeresumweltschutz-Ausrüstung:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Maschine
Brandstwiete 1
20457 Hamburg


Holger Steinbock
Telefon: +49 40 36137-217
Fax: +49 40 36137-204
E-Mail: maschine@bg-verkehr.de


Jörg Heuckeroth
Telefon: +49 40 361 37-231
Fax: +49 40 361 37-204
Mobil: +49 171 50 57 038
E-Mail: maschine@bg-verkehr.de



Ordnungswidrigkeiten bei MARPOL-Verstößen:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 41
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Katrin Ewert
Telefon: +49 40 31 90 74 10
Fax: +49 40 31 90 5000
E-Mail: marpol@bsh.de

Luftverunreinigung · Energieeffizienz (MARPOL-Anlage VI)

Weniger Abgase durch die Seeschifffahrt

Die Seeschifffahrt ist der mit Abstand umweltfreundlichste Verkehrsträger. Allerdings verursachen Seeschiffe durch die Verwendung von Schweröl als Treibstoff schädliche Schiffsabgase. Nach Angaben des Bundesumweltamtes sind 60 bis 90 % der verkehrsbedingten Schwefeldioxid-(SO2)-Emissionen in den Hafenstädten auf den Schwerölverbrauch der Seeschiffe zurückzuführen.

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat dieses Problem erkannt und dazu zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Die weitreichendste ist die stufenweise Herabsetzung des Schwefelgehalts in den Schiffsabgasen. Die maritime Industrie bietet zum Erreichen dieses Ziels verschiedene technologische Lösungen, die von Abgasreinigungssystemen bis zum Einsatz umweltfreundlicher Treibstoffe reichen.

Mit einer erhöhten Energieeffizienz sollen der Energieverbrauch und damit die Emissionen von Schiffen weiter gesenkt werden. Die IMO schreibt dafür den Energieeffizienz-Kennwert (EEDI) von Schiffen sowie Schiffsbetriebspläne zum Energieeffizienzmanagement (SEEMP) verbindlich vor.

Die IMO entwickelt derzeit weitere Pläne, um die Treibhausgase aus der Seeschifffahrt weiter zu reduzieren.

Meldung unzureichender Auffanganlagen

Die Abfallprodukte, die an Bord anfallen - dazu zählen u.a. Ölschlamm, Abwässer, Hausmüll - werden entweder an Bord, z.B. durch Verbrennung, entsorgt oder im Hafen an Auffanganlagen abgegeben. Wenn deutschflaggige Schiffe bei der Entsorgung ihrer an Bord entstandenen Abfälle, die unter die MARPOL-Anlagen I-VI fallen, Probleme mit den Auffanganlagen in einem Hafen haben, ist ein Formular mit den entsprechenden Angaben und Informationen an marpol@bsh.de für eine Prüfung und Nachverfolgung zu übermitteln.

Informationen zu den Anforderungen für die Entladung von Abfällen, die mit der PRF-Richtlinie (EU) 2019/883 eingeführt werden, erhalten Sie auf unserer Seite zu "Schiffsabwasser und Müll (MARPOL-Anlagen IV und V)".