Seeschiffsregister
Seeschiffsregister bei den Amtsgerichten
Die deutschen Seeschiffsregister sind Länderbehörden, die für den Eintrag von Seeschiffen in das Register des Heimathafens zuständig sind. Es gibt nicht ein deutsches zentrales Seeschiffsregister, sondern verschiedene Register, deren Zuständigkeit sich nach dem Heimathafen des jeweiligen Schiffes richtet.
Die Seeschiffsregister sind öffentlich und geben Auskunft über Eigentum und rechtliche Verhältnisse zu den eingetragenen Schiffen.
Die größten Seeschiffsregister in Deutschland sind:
- das Seeschiffsregister Hamburg und
- das Seeschiffsregister Bremen.
Hier finden Sie eine Liste aller Seeschiffsregister in Deutschland mit den entsprechenden Kontaktdaten.