Der Umweltausschuss der IMO, das MEPC, hat in seiner 75. Sitzung am 20. November 2020 mehrere Maßnahmen beschlossen, um den Brennstoffverbrauch der Welthandelsflotte und damit seine CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Die Vorgaben erfassen erstmals auch vorhandene Schiffe.
BSH stellt Datenbank zum Umgang mit Biofouling bereit
Auf der Website des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) kann seit heute unter https://biofouling-database.bsh.de/ eine Datenbank zum Biofouling-Management abgerufen werden, die über Beschränkungen und Bestimmungen der Unterwasserreinigung (IWC) von Schiffen und Sportbooten im Ostseeraum informiert.
BSH benennt weitere Zulassungsstelle für Schiffsausrüstung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Lloyd’s Register Deutschland GmbH in Hamburg als deutsche notifizierte Stelle für Schiffsausrüstung im Rahmen der Richtlinie 2014/90/EU anerkannt. Seit dem 10.12.2020 darf sie den europäischen Richtlinien entsprechende Schiffsausrüstung zulassen.
UNO-Resolution zur Bedeutung der Arbeit von Seeleuten
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat auf ihrer 75. Tagung eine Resolution zur Systemrelevanz von Seeleuten verabschiedet. Alle Staaten müssten trotz der Corona-Pandemie jederzeit Crew-Wechsel ermöglichen. Seeleute sollen schnellstmöglich gegen das Corona-Virus geimpft werden.
Wir wollen Sie von den Vorteilen der Deutschen Flagge überzeugen. Erfahren Sie, welche Pluspunkte die Seefahrt unter deutscher Flagge bietet.
Menschen der Deutschen Flagge
Hinter der Deutschen Flagge stehen viele starke Persönlichkeiten. Wir stellen Ihnen die Menschen vor, die eng mit der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge verbunden sind.
Aktuell:
Michael Hinz
Ballastwasser: Das BSH startet Neobiota-Informationssystem
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat den Testbetrieb eines öffentlich zugänglichen Informationssystems zu nicht-einheimischen Arten (Neobiota) begonnen. Das System soll zur Qualitätssicherung beitragen, Validierung und Harmonisierung der Daten erleichtern und Kosten für Wirtschaft und Verwaltung reduzieren.
Reedereien können ab sofort Anträge für Kabotage-Genehmigungen online unter www.deutsche-flagge.de stellen. Zusätzlich haben Unternehmen mit Schiffen unter EU-Flagge jetzt die Möglichkeit, ihr Interesse an Transporten ebenfalls online anzumelden. Damit optimiert die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Service rund um die Seekabotage.
Unter dem Seefahrermotto "Eine Hand für mich – eine Hand fürs Schiff" erklärt die BG Verkehr in ihrer neuen Broschüre, was Fischer bei der Arbeit auf ihren Schiffen beachten sollten. Viele praxisnahe Stichwörter und Hinweisboxen sowie anschauliche Bilder sorgen für einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Themen.
Sabine Zeller, Geschäftsführerin der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS), ist vor kurzem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO zur Maritimen Botschafterin für Deutschland ernannt worden. Die zentrale Aufgabe der neuen Botschafterin ist es, das maritime Berufsbild in den Fokus der breiten Öffentlichkeit zu bringen.
"Mit Meerblick. Monatelang" lautet das Thema des neuen Jahresmagazins "Lass fallen Anker". Die Deutsche Seemannsmission beschreibt damit treffend die aktuelle Situation vieler Seeleute, die wegen fehlender Crew-Wechsel durch die Corona-Pandemie oft nicht mehr von Bord kommen.
Die Internationale Schifffahrtskammer (ICS) hat einen Leitfaden für Schiffsbetreiber herausgebracht. Darin wird erläutert, wie Seeleute geschützt werden können und mit Verdachtsfällen und Erkrankten an Bord umgegangen werden soll. Wegen der mittlerweile weltweiten Ausbreitung des Coronavirus hat die ICS ihren Leitfaden erweitert, unter anderem um eine Anleitung, wie man Mund-Nasen-Bedeckungen selbst herstellt. Weitere Themen sind Empfehlungen für die psychische Gesundheit und das Beschaffen persönlicher Medikamente bei Zugangsbeschränkungen in den Häfen.
Lange galt Asbest als Wundermittel: Das natürliche Mineral ist feuerfest, isolierend, leicht zu verarbeiten und zudem noch günstig. Doch Asbest macht krank und kann Krebs verursachen. Die BG Verkehr hat nun zusammengefasst, was Reedereien bei einer Einflaggung eines asbestbelasteten Schiffes beachten müssen.