Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S17 - Schifffahrtsrecht und Haftungsangelegenheiten
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Susanne Cordes
Telefon: +49 40 3190 71703
Fax: +49 40 3190 5008
E-Mail: nwrc@bsh.de
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Gefährliche Stoffe (HNS)
Versicherung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
Unfälle von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (Hazardous and Noxious Substances - HNS) können schwere Folgen haben. Die daraus resultierenden Haftungs- und Entschädigungsfragen regelt das internationale HNS-Übereinkommen.
In Deutschland wird das HNS-Übereinkommen mit dem HNS-Gesetz umgesetzt, sobald die internationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des HNS-Übereinkommens geschaffen wurden.
Insbesondere wird eine Versicherungspflicht für Schiffe eingeführt, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren. Außerdem müssen Importe von Stoffen gemeldet werden, die unter das Übereinkommen fallen. Es ergibt sich zudem eine Verpflichtung zur Beitragszahlung an den noch einzurichtenden HNS-Fonds.


