Gefährliche Stoffe (HNS)

Versicherung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See

Unfälle von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (Hazardous and Noxious Substances - HNS) können schwere Folgen haben. Die daraus resultierenden Haftungs- und Entschädigungsfragen regelt das internationale HNS-Übereinkommen. Deutschland und drei weitere Staaten haben das HNS-Übereinkommen am 14.04.2026 ratifiziert (siehe Pressemitteilung des BMV). Damit haben sich genug Staaten mit der insgesamt erforderlichen Frachtmenge zu dem Abkommen verpflichtet. Nach einer Frist von 18 Monaten tritt es am 29.11.2027 in Kraft.

Mit dem HNS-Übereinkommen wird eine Versicherungspflicht für Schiffe eingeführt, die gefährliche und schädliche Stoffe auf See transportieren. Schiffseigner benötigen dann eine entsprechende Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit.
Weitere Pflichten werden sein: das Melden von Importen bestimmter Stoffe, die unter das Übereinkommen fallen sowie das Zahlen eines Beitrags an einen künftigen HNS-Fonds.

In Deutschland wird das HNS-Übereinkommen mit dem HNS-Gesetz umgesetzt werden.

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