Hafenstaatkontrolle

Hafenstaatkontrollen sorgen für Schiffssicherheit

Ein havarierter Öltanker, schmierige Ölteppiche und verölte Seevögel - wer kennt solche erschreckenden Bilder nicht? Solche Schiffsunglücke passieren glücklicherweise zwar nur sehr selten, aber wenn ein Tanker strandet oder auseinanderbricht, hat das oft katastrophale Folgen.

Solche Schiffsunglücke zu verhindern, die Schiffssicherheit zu verbessern und „Sub-Standard-Schiffe“ zu bekämpfen, sind die Ziele der Hafenstaatkontrollen. Bei diesen Schiffsbesichtigungen prüfen besonders geschulte Kontrolleure in den Häfen, ob Reeder, Flaggenstaaten und Klassifikationsgesellschaften die internationalen Vorschriften zur Schiffssicherheit, zum Meeresumweltschutz und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten einhalten.

In deutschen Häfen führt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Hafenstaatkontrolle (auf englisch: Port State Control, kurz: PSC) durch. Die Grundlage ihrer Arbeit ist vor allem die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Paris Memorandum of Understanding - Paris MoU). Mit diesem Vertrag verpflichten sich die mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten, die Hafenstaatkontrollen nach einheitlichen Vorgaben durchzuführen. Die Pariser Vereinbarung zur Hafenstaatkontrolle, die es seit 1982 gibt, ist Vorbild für vergleichbare Abkommen auf der ganzen Welt.

Aktuelle Informationen zur Hafenstaatkontrolle finden Sie unter Dokumente im Bereich "Hafenstaatkontrolle".

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