BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Maschine
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Holger Steinbock
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Jörg Heuckeroth
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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 41
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Katrin Ewert
Telefon: +49 40 31 90 74 10
Fax: +49 40 31 90 5000
E-Mail: marpol@bsh.de
Emissionsbegrenzung
- Schiffstreibstoff und Schwefelgehalt
- Bunkeröllieferanten auf einen Blick
- Emissions-Überwachungsgebiete (SECAs)
Schiffstreibstoff und Schwefelgehalt
Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) eine erhebliche Verschärfung der Grenzwerte für Schwefelemissionen festgelegt. Die Anlage VI des MARPOL-Übereinkommes legt unter anderem Grenzwerte für Stickoxide und Schwefeloxide fest. Hier finden Sie eine aktuell gültige Übersicht der Schwefelgrenzwerte in Schiffskraftstoffen (unter Anlage VI "Schwefelgrenzwerte in Schiffskraftstoffen")
Das Einhalten dieser Schwefelgrenzwerte wird unter anderem bei Hafenstaatkontrollen überprüft. Schiffe, für die kein schwefelarmer Schiffskraftstoff verfügbar war, sollten vor dem Anlaufen deutscher Gewässer das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) informieren. Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular.
Bunkeröllieferanten auf einen Blick
Das BSH bietet auf seiner Website ein Verzeichnis von Bunkeröllieferanten an (bei Anlage VI zu finden). Reedereien können in einer Anwendung einfach und komfortabel Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff (Schiffskraftstoff) nach Standorten, Kraftstoffen und Liefermethoden gefiltert finden.
Die Liste der Lieferanten wird ständig aktualisiert; sie dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie das BSH, wenn am Markt tätige Lieferanten in dem Verzeichnis fehlen.
Emissions-Überwachungsgebiete (SECAs)
Zusätzlich zu den weltweit geltenden Schwefelgrenzwerten hat die IMO die Nord- und die Ostsee zu Schwefelemissions-Überwachungsgebieten, sogenannten SECAs (Sulphur Emission Control Areas), ernannt. In diesen Seegebieten darf der Schwefelgehalt im Brennstoff der dort verkehrenden Schiffe nur bei maximal 0,10% liegen. Mit dieser Vorgabe sollen die Schwefelemissionen durch die Seeschifffahrt verringert und die Luftqualität in den Häfen und Küstenmeeren verbessert werden.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) betreibt Messstationen an den Küsten der Nord- und Ostsee, mit denen es das Einhalten der SECA-Grenzwerte durch vorbeifahrende Schiffe kontrolliert. Ergeben die Messungen einen Verstoß gegen die Schwefel-Grenzwerte, informiert das BSH in Nahe-Echtzeit die zuständige Wasserschutzpolizei, die dann weitere Ermittlungen einleitet. Verstöße werden dann durch das BSH als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sofern es sich nicht sogar um strafrechtlich relevante Luftverschmutzungen handelt. Erfreulicherweise verwenden 99 Prozent der erfassten Schiffe regelkonformen Treibstoff.
Auch in den nordamerikanischen Seegebieten einschließlich Hawaii sowie in der Karibik unter US-Verwaltung ist im Bereich von 200 Seemeilen Abstand zur Küste ein maximaler Schwefelgehalt von 0,10% im Schiffsbrennstoff vorgeschrieben (Emissions-Überwachungsgebiet, kurz: ECA). Zusätzlich gelten strengere Anforderungen an Stickoxidemissionen (NOX) für neue Schiffe ab 2016.