Infektionssschutz/Schiffshygiene-Bescheinigungen:

Hafenärztliche Dienste
Liste der Hafenärztlichen Dienste in Deutschland:

Kontaktdaten aller deutschen Hafenärztlichen Dienste



Überprüfung der Hygiene an Bord im Rahmen des Seearbeitsrechts:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: ISM-MLC@bg-verkehr.de

Hygiene · Infektionsschutz

Schiffshygiene-Überprüfungen

Gute Hygiene an Bord ist auch heutzutage genauso wichtig wie in früheren Jahrhunderten. Der Ausbruch ansteckender Krankheiten auf einem Seeschiff gefährdet nicht nur die Schiffsbesatzung, sondern kann auch Auswirkungen auf die Schiffssicherheit haben. Angesichts kleiner Besatzungszahlen kommt es auf jeden Seemann an Bord an.

Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) müssen die Gesundheitsbehörden Schiffe alle sechs Monate auf das Einhalten der Schiffshygiene kontrollieren. Ist an Bord alles in Ordnung, stellt die zuständige Behörde eine Schiffshygienebescheinigung (Ship Sanitation Certificate) aus. Vor dem ersten Einlaufen in einen inländischen Hafen muss ein Kapitän den Hafenarzt in einer Seegesundheitserklärung (Maritime Declaration of Health) über den Gesundheitszustand der Besatzung informieren. Zweck dieser Erklärung und der Schiffshygiene-Überprüfungen ist es, das Verbreiten ansteckender Krankheiten an Land zu verhindern.

Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften dürfen die Schiffshygiene-Überprüfungen nur in solchen Häfen durchgeführt werden, in denen speziell geschultes Personal mögliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit fachlich beurteilen kann. Nur staatlich autorisierten Stellen dürfen Überprüfungen durchführen und Schiffshygienebescheinigungen ausstellen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat eine Liste mit den staatlich autorisierten Stellen veröffentlicht.

In Deutschland sind Hafenärztliche Dienste der Länder unter anderem für das Durchführen der Schiffshygiene-Überprüfungen und Infektionsschutz zuständig. Für das Koordinieren ihrer Arbeit haben sich die Hafenärztliche Dienste der Küstenländer im Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene (AkKü) zusammengetan.

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Infektionsschutz und Lebensmittel-Hygiene an Bord

Bei Dienstantritt muss ein Kapitän eines Schiffes unter Deutscher Flagge alle Besatzungsmitglieder, die im Bereich Küche und Catering tätig sind, über die wichtigsten Hygiene-Regelungen und Ansteckungsgefahren unterrichten. Mit dieser Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes soll das Verbreiten ansteckender Krankheiten verhindert werden.

In unserem Lebensmittel-Hygieneleitfaden geben wir praktische Tipps, wie man für hygienische Zustände auf Seeschiffen sorgt und alles richtig dokumentiert. Sie finden darin auch Informationen über die Kontrolle des Trinkwassers an Bord.

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