Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Gerhard Wessels
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Auflieger
- Vorübergehend stillgelegte Schiffe
- "Warmes Aufliegen" und "kaltes Aufliegen"
- Grundsätze für die Schiffsbesetzung
- Ausnahme: Verholen eines Aufliegers
Auflieger sind vorübergehend stillgelegte Schiffe
Auflieger sind im maritimen Sprachgebrauch Schiffe, die vorübergehend nicht fahren, um auf Fracht zu warten oder die vorübergehend aus dem laufenden Schiffsbetrieb genommen wurden. Schiffe werden dann aufgelegt, wenn die Frachtraten zu gering sind, um die Betriebskosten zu decken. Die vorübergehende Stilllegung in Form des Aufliegens ist in wirtschaftlichen Krisenzeiten häufig günstiger, als Schiffe zu verkaufen.
"Warmes Aufliegen" und "kaltes Aufliegen"
Bei Aufliegern unterscheidet man zwischen sogenanntem
- "warmen Aufliegen" und
- "kaltem Aufliegen".
Beim "warmen Aufliegen" wird ein Schiff aus dem Betrieb herausgenommen, um kurzfristig wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu können. "Kaltes Aufliegen" liegt dagegen vor, wenn ein Schiff aufgrund fehlender Beschäftigung aus dem Betrieb heraus genommen wird und an einem sicheren Platz auf die Aufnahme einer neuen Beschäftigung wartet.
Grundsätze für die Schiffsbesetzung bei Aufliegern
Bei einem Auflieger - egal, ob "warmer Auflieger" oder "kalter Auflieger" - muss ein Reeder für die ordnungsgemäße Schiffsbesetzung sorgen. Deshalb stellt die Dienststelle Schiffssicherheit im Regelfall kein spezielles Schiffsbesatzungszeugnis für Auflieger aus (Ausnahme: siehe untenstehend).
Ein Reeder muss sein Schiff während des Aufliegens so besetzen, dass:
- ein sichere Wachbetrieb gewährleistet ist,
- in Notfällen effektiv reagiert werden kann,
- der Verschlusszustand hinsichtlich Feuerschutz und Erhalten der Schwimmfähigkeit hergestellt ist,
- ISM- und ISPS-Rechtsvorschriften eingehalten werden,
- vor Anker eine sichere Ankerwache im Sinne des STCW-Codes, Abschnitt A-VIII/2, Teil 4.1, gegangen wird.
Ausnahme: Befristetes Schiffsbesatzungszeugnis beim Verholen eines Aufliegers
Die Dienststelle Schiffssicherheit kann auf Antrag eines Reeders ausnahmsweise ein Schiffsbesatzungszeugnis für einen "warmen Auflieger" ausstellen, wenn das Schiff von seiner Aufliegeposition zu einem anderen Platz verholt werden soll. In diesem Fall kann die Dienststelle Schiffssicherheit eine geringere Schiffsbesetzung genehmigen, als es für ein reguläres Schiffsbesatzungszeugnis zu einem fahrendes Schiff vorgesehen ist. Das Zeugnis ist dann maximal 48 Stunden gültig und gilt nur für das Verholen des Schiffes.
Zulässige Gründe für das Verholen des Schiffes sind beispielsweise:
- Versorgen mit Wasser und Proviant oder anderen dringend an Bord benötigten Betriebsmitteln und Verbrauchsmaterialien,
- Aufsuchen von Landschutz bei schlechtem Wetter,
- Medizinische Versorgung der Besatzung,
- Erstmalige Aufnahme von Ladung im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Beschäftigung und
- Durchführen von Werftarbeiten.
Beantragt ein Reeder ein Schiffsbesatzungszeugnis zum Verholen des Aufliegers mit einer geringeren Schiffsbesetzung als im regulären Zeugnis, muss er darstellen, wie er sein Schiff beim Verholen besetzen will. Der Kapitän muss Unionsbürger sein.