Schifffahrtsförderung und Zuschüsse:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Angela Boemke
Telefon: +49 40 3190-7130
Fax: +49 40 3190-5020
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de



Ausbildungs-Stiftung:

Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland"
Burchardstr. 24
20095 Hamburg

Telefon: +49 40 350 97-270
Fax: +49 40 350 97-310
E-Mail: info@stiftung-schifffahrtsstandort.de



Gebühren der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Gebühren
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Christiane Kolz
Telefon: +49 40 361 37-242
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: christiane.kolz@bg-verkehr.de



Gebühren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Karin Andersen
Telefon: +49 40 3190 - 7315
Fax: +49 40 3190 - 5000
E-Mail: NavCom@bsh.de

Zuschüsse · Gebühren

Deutsche Flagge wird umfangreich gefördert

Die Bundesregierung fördert die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge durch:

  • die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten,
  • die Ausbildungsplatzförderung und
  • den Lohnsteuereinbehalt für Arbeitgeber.

Zusätzlich bezuschusst die „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge oder einer EU-Flagge.


Übersicht über die Zuschüsse und Förderung der deutschen Flagge

Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Übersicht über die Förderung der deutschen Flagge durch den Bund, die Länder und die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland". Die einzelnen Förderbedingungen, insbesondere die Antragsfristen, entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften und den Förderrichtlinien, die Sie in unserer Rubrik "Finanzen" nachlesen können. Die nachfolgende Tabelle dient daher nur der Orientierung.

Lohnnebenkosten-Erstattung durch den Bund

Volle Erstattung der Arbeitgeberanteile zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung für EU-/EWR-Seeleute. Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Finanzen"

Ausbildungsplatz-Förderung durch den Bund

Dargestellt: Fördersummen pro Ausbildungsplatz (nicht pro Jahr). Bitte vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages Antrag auf Förderung stellen.

Schiffsmechaniker-Auszubildender

32.000

Nautischer Offiziersassistent

16.000

Technischer Offiziersassistent

21.000

Förderung durch die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland"

Dargestellt: Fördersumme pro Jahr: Begrenzte Förderdauer, nur quartalsweise Förderung.

Schiffsmechaniker-Auszubildender

10.500

Nautischer / Technischer Offiziersassistent

10.500

Nachwuchsoffizier / -kapitän

24.000

Lohnsteuereinbehalt durch Bund/Länder

Arbeitgeber muss für seine Besatzungsmitglieder keine Lohnsteuer in Deutschland abführen

100%iger-Lohnsteuer-Einbehalt

(nach oben)

Günstige Gebühren unter deutscher Flagge

Schiffsbesichtigungen, Ausstellen von Zeugnissen, Dokumentenprüfungen – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für die schiffsbezogenen Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die deutsche Flagge nicht.

Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für Schiffsbesichtigungen üblicherweise zwischen dem Reeder und der Klassifikationsgesellschaften im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) abgerechnet.

Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente an.

Für Besatzungsmitglieder, die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sind, sind die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.

(nach oben)

bild zuschüsse, gebühren

Übersicht über die wichtigsten Gebühren

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Schiffsbesichtigungen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur der Orientierung.

Wenn Sie wissen möchten, welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, empfehlen wir Ihnen unseren Zeugniswegweiser.

Dienstleistung

Gebühr in EUR

Behörde

Rechtsgrundlage

I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse

Seeleute-Ausweis

25

BSH

Nr. 2005 Anlage BSHGebV

Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung)

50

BSH

Nr. 2001 Anlage BSHGebV

Anerkennungsvermerke (Endorsements)

100

BSH

Nr. 2001 Anlage BSHGebV

Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert)

100

DS

Nr. 3002 Anlage BMVI-WS-BGebV

Seediensttauglichkeitszeugnis (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert)

19,65

DS

Nr. 3001 Anlage BMVI-WS-BGebV

II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse

Schiffsregister

Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat

25

Seeschiffs-register

Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG

Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH)

20

Seeschiffs-register

Nr. 17001 Anlage GNotKG

Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR)

106

BSH

Nr. 1005 Anlage BSHGebV

Schiffssicherheit (Safety)

Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate)

59,85

DS

Nr. 3201 Anlage BMVI-WS-BGebV

Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen

855

DS

Nr. 0002 Anlage BMVI-WS-BGebV

Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen

837

DS

Nr. 0202 Anlage BMVI-WS-BGebV

Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen

837

DS

Nr. 0202 Anlage BMVI-WS-BGebV

Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff

175

DS

Nr. 0701 Anlage BMVI-WS-BGebV

ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen

837

DS

Nr. 1002 Anlage BMVI-WS-BGebV

ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen

406

DS

Nr. 1012 Anlage BMVI-WS-BGebV

Gefahrenabwehr (Security)

Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate)

107

BSH

Nr. 8006 Anlage BSHGebV

Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR)

94

BSH

Nr. 8008 Anlage BSHGebV

Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS)

1011

BSH

Nr. 8002 Anlage BSHGebV

Seefunk

Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence 59,05 Bundesnetz-agentur Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV

Meeresumweltschutz

IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen

359

DS

Nr. 2102 Anlage BMVI-WS-BGebV

ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff

164

DS

Nr. 2302 Anlage BMVI-WS-BGebV

IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen

418

DS

Nr. 2402 Anlage BMVI-WS-BGebV

Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff

164

DS

Nr. 2404 Anlage BMVI-WS-BGebV

Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP)

65

DS

Nr. 2558 Anlage BMVI-WS-BGebV

Seearbeitsrecht

Vorläufiges Seearbeitszeugnis

239

DS

Nr. 3101 Anlage BMVI-WS-BGebV

Seearbeitszeugnis

478

DS

Nr. 3102 Anlage BMVI-WS-BGebV

Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC)

1197

DS

Nr. 3103 Anlage BMVI-WS-BGebV

Haftungsbescheinigungen

Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung)

118

BSH

Nr. 7001 Anlage BSHGebV

 Abkürzungen:

  • BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  • DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
  • BMVI-WSBGebV: BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
  • BSHGebV: BSH-Gebührenverordnung
  • GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
  • TnGebV: Telekommunikations-Gebührenverordnung

(nach oben)