BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst
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Untersuchung: Ablauf • Kosten

Unterlagen für eine Seelotseignungs-Untersuchung

Bitte bringen Sie zu Ihrer Seelotseignungs-Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  1. a) immer:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • den ausgefüllten Fragebogen zur Seediensttauglichkeit (bitte füllen Sie den Fragebogen am besten schon vor der Untersuchung in Ruhe aus),
  1. b) bei Bedarf, wenn Sie:
  • Brille oder Kontaktlinsen tragen: Bringen Sie diese für den Sehtest mit,
  • aktuelle Erkrankungen oder Vorerkrankungen haben, die nicht älter als 2 Jahre sind: Aktuelle Befunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste vom behandelnden Arzt,
  • als Seelotsbewerber/-in unter 18 Jahre alt sind: die Unterschrift Ihrer Eltern (Erziehungsberechtigten) als Einverständniserklärung für die Untersuchung, rechts unten im Fragebogen zur Seediensttauglichkeit

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Ablauf einer Seelotseignungs-Untersuchung

Für eine Seelotseignungs-Untersuchung müssen Sie zunächst einen Termin bei einem zugelassenen Arzt vereinbaren. Laden Sie sich dann vor der Untersuchung den Fragebogen zur Seediensttauglichkeit herunter und füllen Sie ihn sorgfältig aus.

Lotsenleiter © Seeärztlicher DienstAm Untersuchungstag legen Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen in der Arztpraxis vor. Unmittelbar vor der Untersuchung werden Sie gebeten, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen, damit Ihre Identität festgestellt werden kann.

Zu Beginn der Untersuchung wird der zugelassene Arzt Ihre Angaben im Fragebogen mit Ihnen zusammen durchgehen. Dann folgen ein Seh- und Hörtest, eine Untersuchung des gesamten Körpers einschließlich einer Urinuntersuchung sowie ein Belastungs-EKG. Außerdem wird Ihr Blutdruck, Ihre Herzfrequenz, Größe, Gewicht und Ihr Body-Mass-Index ermittelt. Der Untersuchungs-Umfang ergibt sich aus der Anlage 1 der Seelotseignungsverordnung. Bei Vorerkrankungen oder Zweifeln an Ihrer Seelotseignung kann der Arzt zusätzliche Untersuchungen durchführen oder veranlassen.

Wenn der Arzt Ihre Seelotseignung festgestellt hat, erhalten Sie von ihm ein Seelotseignungszeugnis. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand können in dem Zeugnis Einschränkungen oder Auflagen enthalten sein. Das Zeugnis ist maximal 3 Jahre gültig; bei gesundheitlichen Einschränkungen darf der Arzt auch eine kürzere Laufzeit festlegen.

Sollten Sie nicht seelotsgeeignet sein, wird Ihnen der Arzt eine Bescheinigung darüber ausstellen. Sie können dann das Ergebnis dieser Untersuchung kostenpflichtig beim Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr überprüfen lassen. 

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Vorgaben für die Seelotseignung

Die gesundheitlichen Vorgaben für die Seelotseignung sind geregelt:

Seelotsinnen und Seelotsen müssen vor allem folgende gesundheitliche Anforderungen erfüllen:

  • Seediensttauglichkeit für den Decksdienst (Nautik) als Basis,
  • keine wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigung nach den zusätzlichen seelotspezifischen Untersuchungen (Anlage 1 Abschnitt II SeeLotsEigV),
  • ausreichendes Dämmerungskontrast-Sehvermögen (Kontrasteinstellung der mesopischen Sehschärfe mind 1:5 ohne und mit Blendung),
  • keine Sprach- oder Sprechstörungen (v. a. keine Beeinträchtigung, an Bord klare und verständliche Anweisungen zu geben),
  • ausreichende Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems (wird durch Belastungs-EKG überprüft),
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen (mindestens Anforderungen aus Spalte 4 der Tabelle 6.2 der Anlage 1 Maritime-Medizin-Verordnung).

Für Überseelotsinnen und Überseelotsen gelten die gleichen Vorgaben, wobei sie keine gesundheitliche Einschränkung "nur küstennahe Fahrt" haben dürfen.

Ja, wenn Sie ein Mindestsehvermögen haben, wie es auch für Seeleute im Decksdienst (Nautik) vorgeschrieben ist. Sie müssen auf jedem Auge ohne Sehhilfe einen Visus von mindestens 0,1 erreichen. Außerdem müssen Sie mit oder ohne Sehilfe auf einem Auge einen Visus von mindestens 0,7 und auf dem anderen Auge ein Visus von mindestens 0,5 erreichen.

Seelotsungeeignet ist unter anderem, wer:

  • ein sehr schlechtes Sehvermögen und Dämmerungskontrast-Sehvermögen hat,
  • eine Rot-Grün-Farbschwäche hat,
  • Sprach- oder Sprechstörungen hat, insbesondere keine klaren und verständlichen Anweisungen an Bord geben kann,
  • keine ausreichende Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems hat,
  • Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
  • ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat.

 

Die Einzelheiten finden Sie in der Seelotseignungsverordnung und in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.

Nein. Für die Seelotseignung macht es keinen Unterschied, ob Sie sich gerade für das Seelotswesen bewerben, Seelotsanwärter/-in oder sind oder schon lange als Seelotsin oder Seelotse tätig sind.

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Kosten der Seelotseignungs-Untersuchung

Die Seelotseignungs-Untersuchung kostet rund 190,- EUR einschließlich des Seelotseignungszeugnisses. Bei Seelotsbewerbern/-innen kommen noch die Kosten für den psychologischen Eignungstest hinzu (150,- EUR).

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FAQ Seelotseignungs-Untersuchungen

Bleibt mein bisheriges Zeugnis auch nach Inkrafttreten der Seelotseignungsverordnung gültig?

Ja, bisherige Zeugnisse bleiben auch nach Inkrafttreten der Seelotseignungsverordnung weiter gültig. Erst nach Ablauf der Laufzeit muss ein Zeugnis erneuert werden.

 

Wie lange ist ein Seelotseignungszeugnis gültig?

Ein neues Seelotseignungszeugnis ist drei Jahre gültig. Bei gesundheitlichen Störungen kann eine zugelassene Ärztin/ein zugelassener Arzt eine kürzere Laufzeit festlegen. Zeugnisse, die noch nach der alten Seelotsenuntersuchungsverordnung ausgestellt worden sind (= bis einschließlich 27.5.2022), behalten ihre Gültigkeit.

 

Ab wann beginnt die Laufzeit eines neu erteilten Zeugnisses?

Die Laufzeit eines neuen Seelotseignungszeugnisses beginnt mit dem Tag des Abschlusses der Seelotseignungsuntersuchung, also nicht mit dem Ablauf der Gültigkeit des vorherigen Zeugnisses. Das Ausstellungs- und das Ablaufdatum stehen auf jedem neu erteilten Zeugnis.

 

Werde ich automatisch informiert, wenn mein Zeugnis bald abläuft und erneuert werden muss?

Nein, wie bisher ist jeder Seelotse selbst dafür verantwortlich, jederzeit ein gültiges Seelotseignungszeugnis zu haben.

Bei wem kann ich meine Seelotseignung untersuchen lassen?

Die Seelotseignungsuntersuchungen dürfen nur die vom Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr zugelassenen Ärztinnen und Ärzte durchführen. Nur diese Ärztinnen und Ärzte haben genügend Erfahrung in der Untersuchung von Seeleuten und Seelotsen. Die Karte und das Verzeichnis dieser zugelassenen Ärztinnen und Ärzte finden Sie auf deutsche-flagge.de.

 

Führt auch der Seeärztliche Dienst in Hamburg Seelotseignungsuntersuchungen durch?

Die Ärzte des Seeärztlichen Dienstes untersuchen nur noch in Ausnahmefällen, z. B. bei Überprüfung eines Widerspruchs. Alle anderen Seelotseignungsuntersuchungen führen die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte durch (einschließlich die Untersuchungen der Seelotsenbewerberinnen und –bewerber).

 

Müssen die Blut-/Leberwerte und das Belastungs-EKG immer bei einem zugelassenen Arzt abgenommen/durchführt werden?

Nein, wenn Sie vor kurzem diese Tests bei einem anderen Arzt gemacht haben, brauchen Sie diese Tests nicht noch einmal bei einem zugelassenen Arzt machen. Wichtig ist dabei, dass die Befunde vollständig sind und eindeutig der untersuchten Person zugeordnet werden können.

 

Was sind die wichtigsten Änderungen bei den gesundheitlichen Vorgaben durch die Seelotseignungsverordnung?

Die wichtigsten Änderungen bei den Gesundheitsvorgaben durch die neue Seelotseignungsverordnung sind die Einführung eines Belastungs-EKGs (zuvor Ruhe-EKG) und die Erweiterung der Untersuchung von 4 Blutwerten (GPT, GOT, HbA1, Kreatinin). Der genaue Umfang der Untersuchung ergibt sich aus der Anlage 1 der Seelotseignungsverordnung. In unserer Gegenüberstellung können Sie die wichtigsten Unterschiede zu den bisherigen Vorgaben der Seelotsenuntersuchungsverordnung erkennen.

 

Warum ist ein Belastungs-EKG erforderlich?

Seelotsen müssen für ihre Tätigkeit eine körperliche Grundfitness haben, um beispielsweise problemlos Lotsenleitern auf- und abzusteigen. Durch ein Belastungs-EKG können mögliche gesundheitliche Störungen z. B. des Herzens zuverlässig nach wissenschaftlichen Standards erkannt werden. Die Überprüfung dient damit dem Schutz des Seelotsen selbst und gewährleistet zudem jederzeit sichere Lotsungen zur Sicherung des Seeverkehrs.

 

Welche Vorgaben gibt es für das Belastungs-EKG?

Die Vorgaben für das Belastungs-EKG für Seelotsen richten sich nach dem Stand der Wissenschaft, aktuell nach dem "Leitfaden für die Ergometrie bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV Grundsätzen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Stand vom Oktober 2014. Das Belastungs-EKG wird sitzend auf einem Fahrrad-Ergometer durchgeführt. Die zu erbringende maximale Leistung (Watt-Zahl) ist abhängig vom Geschlecht, Alter und Gewicht der zu untersuchenden Person. Beispielsweise muss ein 50jähriger Mann mit einem Gewicht von 80kg eine Höchstleistung von 170 Watt erbringen.

 

Ersetzt das Belastungs-EKG die Vorgaben zum Body-Mass-Index?

Nein, Seelotsen müssen sowohl die Vorgaben zum Belastungs-EKG als auch zum Body-Mass-Index (BMI) erfüllen, da mit den Methoden jeweils unterschiedliche Erkrankungen erkannt werden können. Ein Belastungs-EKG dient dem Identifizieren möglicher Herzkrankheiten und arteriellen Hochdrucks. Bei einem BMI von 40 kg/m² und mehr (= Ausschluss der Seelotseignung) liegt eine extreme Adipositas (Grad III) vor, bei der das Risiko für Begleiterkrankungen sehr hoch ist. Diese Begleiterkrankungen umfassen nicht nur Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, sondern auch Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes mellitus Typ 2), Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Knie- oder Hüft-Arthrose) oder Erkrankungen von Organen (z. B. der Niere, Leber oder Gallenblase).

 

Ich habe erhöhte Kreatinin-Werte, da ich sehr viel Sport mache. Ist das ein Problem für meine Seelotseignung?

Nein, wenn der Grund für erhöhte Kreatinin-Werte nachvollziehbar intensive Sportausübung ist, gibt es keine Probleme mit der Seelotseignung. Bei der Bewertung der Grenzwerte wird der individuelle Gesundheitszustand der untersuchten Person mitberücksichtigt.

 

Warum gibt es für Seelotsenbewerber im Vergleich zu Seelotsen keine strengeren Gesundheitsvorgaben mehr?

Die bisherige Annahme, nach der ältere Seelotsen nur dann die Gesundheitsvorgaben erfüllen können, wenn für Berufseinsteiger (Seelotsbewerber) strengere Anforderungen gelten, ist fachlich nicht belegbar. Entscheidend ist, dass alle Seelotsen unabhängig von ihrem Alter festgelegte gesundheitliche Mindeststandards erfüllen. Zudem hat sich bei Seeleuten die 2014 vorgenommene Angleichung der Anforderungen für Ersteinsteiger und Befahrenen in der Maritimen-Medizin-Verordnung bewährt. Aus diesem Grund sind die bisher strengeren Vorgaben für Seelotsenbewerber in der Seelotseignungsverordnung angepasst worden.

 

Was gilt für Lotsen, die außerhalb von Seelotsrevieren tätig sind?

Es gelten die gleichen Vorgaben wie für Seelotsen auf Seelotsrevieren. Überseelotsen dürfen zusätzlich keine gesundheitlichen Einschränkungen nach der Spalte 5 der Tabelle 6.2 der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung haben. Dabei geht es um Gesundheitsstörungen, die eine Tätigkeit auf Seeschiffen in der weltweiten Fahrt ausschließen.

Was passiert, wenn bei mir Seelotsungeignetheit festgestellt wird?

Wenn ein Seelotse sein Zeugnis erneuern will und eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt eine Seelotsungeignetheit feststellt, dann kann der Seelotse einen Antrag auf Überprüfung beim Seeärztlichen Dienst stellen. Wird durch die Überprüfung die Ungeeignetheit bestätigt, dann stellt der Seeärztliche Dienst einen Bescheid aus, gegen den der Seelotse Widerspruch einlegen kann. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann der Seelotse vor dem Verwaltungsgericht Hamburg klagen.

 

Ist eine vorübergehende Ungeeignetheit zeitlich befristet?

Nein, ein Seelotse kann auch länger vorübergehend ungeeignet sein. Die zugelassene Ärztin oder der zugelassene Arzt soll möglichst eine Prognose abgeben, wie lange ein Seelotse vorübergehend ungeeignet sein wird. Bei einigen Gesundheitsstörungen (z. B. psychischen Erkrankungen) ist aber eine solche Prognose sehr schwierig.

 

Was passiert, wenn ein Lotse ein gültiges Zeugnis hat, aber Zweifel an seiner Seelotseignung bestehen?

Der Seeärztliche Dienst kann bei einem Seelotsen eine Untersuchung anordnen, wenn Grund zur Annahme seiner Ungeeignetheit besteht (§ 13 Absatz 4 Satz 1 Seelotsgesetz). Ergibt die Untersuchung, dass der Seelotse die Vorgaben z. B. wegen einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nicht mehr erfüllt, erklärt der Seeärztliche Dienst das Seelotseignungszeugnis des Seelotsen für ungültig und informiert darüber die Aufsichtsbehörde.

Schließt eine Schwangerschaft eine Seelotseignung aus?

Ja, aus medizinischen Gründen kann bei einer schwangeren Seelotsin keine Seelotseignung festgestellt werden. Die Seelots-Tätigkeit einer schwangeren Seelotsin birgt Risiken für die Seelotsin selbst, für ihr ungeborenes Kind sowie für die Sicherheit des Seeverkehrs. Einige dieser Risiken und Komplikationen können während der gesamten Schwangerschaft auftreten, andere treten üblicherweise in bestimmten Phasen der Schwangerschaft auf. Bei ungünstigen gesundheitlichen Komplikationen und je nach Position des zu lotsenden Schiffes sowie Wetterlage (z. B. Sturm, hoher Wellengang) kann nicht immer sichergestellt werden, dass die Seelotsin ihre Seelotsberatung zumindest bis zur Ablösung weiter ausführen kann. Auch die umgehende Verbringung an Land ist ggf. für mehrere Stunden nicht möglich.