Flaggenschein und Flaggenbescheinigung:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Anette Claudia Scholz
Telefon: +49 40 31 90-7112
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de
Jasmin Lohse
Telefon: +49 40 31 90-7113
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de
Flaggenzertifikate
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Krister Näsström-Kurek auch Kurka
Telefon: +49 40 31 90 71 14
Fax: +49 40 31 90 5003
E-Mail: flaggenzertifikate@bsh.de
Flaggendokumente
Als Flaggenbehörde führt das BSH das deutsche Flaggenregister und stattet die Schifffahrt mit den Nachweisdokumenten über die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge aus. Alle Seeschiffe, die ein solches Dokument erhalten, werden im Flaggenregister erfasst.
Die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge kann mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Flaggenschein
für Werftprobefahrten oder Überführungsfahrten in einen anderen Hafen (nach §10 FlRG):
Antragsformular
sowie für zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe (nach §11 FlRG):
Antragsformular - Flaggenbescheinigung
für Behördenfahrzeuge (auf formlosen Antrag hin);
Ausnahme: für Seeschiffe der Bundeswehr erteilt das Bundesministerium für Verteidigung die Flaggenbescheinigung - Flaggenzertifikat
ist möglich für Seeschiffe bis 15m Rumpflänge (Sportschifffahrt); hier finden Sie weitere Informationen zum Flaggenzertifikat - Schiffszertifikat
wird nicht vom BSH), sondern vom Seeschiffsregister für alle Seeschiffe erteilt: für Kauffahrteischiffe und sonstige zur Seefahrt bestimmte Schiffe