Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de
Gültigkeitsverlängerung
- Längere Bearbeitungszeiten - Bitte lesen und beachten!
- Voraussetzung: Fortbestand der Befähigung
- Seefahrtzeiten für berufliche Wiedereinsteiger
- Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen
- Fortbestand der Befähigung (Nautik/Seefunkdienst)
- Antragsformulare
Längere Bearbeitungsdauer - Bitte lesen und beachten!
durch erhöhtes Antragsaufkommen, umfangreichere Bearbeitung und personelle Engpässe kommt es momentan bei Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für Seeleute zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Aktuell sind es ca. 12 Wochen. Dafür bitten wir um Entschuldigung und um Ihr Verständnis.
Wie können Sie unterstützen? / Was können Sie tun?
- Stellen Sie die Anträge mindestens 4 Monate im Voraus. Sollten Sie in diesen Zeitraum bereits Termine für Auffrischungskurse der Sicherheitsnachweise haben, reichen Sie die Kopien der Teilnahmebescheinigungen unaufgefordert per E-Mail an zeugnisse@bsh.de nach.
- Stellen Sie sicher, dass die antragsbegründenden Unterlagen vollständig sind, i.d.R. sind dies Kopien von: dem gültigen Personalausweis oder Reisepass, der gültigen Seediensttauglichkeit, Befähigungsnachweise für die Schiffssicherheit (ggf. mit Qualifikationsnachweisen zu Auffrischungslehrgängen), ausreichende Anzahl von Passbildern und Nachweise zu erforderlichen Seefahrtzeiten.
- Für Ihren individuellen Antrag finden Sie die Anspruchsvoraussetzungen auf der letzten Seite des jeweiligen Antrages. Bitte reichen Sie alle dort aufgelisteten Unterlagen ein.
- Sollten Sie schon ein konkretes Einstiegsdatum für Ihren nächsten Einsatz haben, vermerken Sie dieses im Feld „Ergänzende Angaben zum Antrag“. Damit könnte eine rechtzeitige Bearbeitung eingeplant werden.
- Achten Sie darauf, welches Befähigungszeugnis Sie beantragen; zum Beispiel für ein Befähigungszeugnis zum Kapitän: NK ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän (i.d.R. in allen Fahrtgebieten auf Seeschiffen aller Größen), NK 500 ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500 und das Befähigungszeugnis NK 100 ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän nationale Fahrt BRZ 100.
- Füllen Sie den Antrag erst online aus, gehen sie danach auf das PDF-Symbol über dem Antrag (das erste Icon in der Zeile). Dadurch wird der Antrag in eine PDF-Datei umgewandelt. Erst danach können sie das PDF mit Ihren Angaben ausdrucken.
- Wichtig: Unterschreiben Sie den Antrag. Die Unterschrift muss im Original vorliegen und mit der Unterschrift auf der eingereichten Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses identisch sein.
- Eine Unterschrift muss ebenfalls Derjenige leisten, der ggf. die Gebühren übernimmt, i.d.R. die Reederei.
- Stellen Sie Nachfragen bitte bevorzugt per E-Mail (zeugnisse@bsh.de), ggf. unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Versuchen Sie bitte, telefonische Anfragen zu vermeiden.
Sollten Sie Seefahrtzeiten als Kapitän selbst bestätigt haben, ist eine unterschriebene und gestempelte Bestätigung der Reederei zu Ihren Seefahrtzeiten erforderlich (z.B. eine tabellarische Übersicht, mit Angabe von Schiffsnamen, IMO-Nummern, BRZ, Ihrer Position an Bord sowie dem jeweiligen Beginn und Ende der Fahrtzeit).
Durch das Beachten der oben genannten Punkte helfen Sie uns, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren - Vielen Dank!
Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen für Seeleute
Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise mit einer befristeten Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeit beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. Das gilt auch für die Befähigungszeugnisse, die das Hafen- und Seemannsamt Rostock für Absolventen von seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt hat.
Nicht beantragen müssen Sie eine Gültigkeitsverlängerung
- für folgende Befähigungsnachweise:
- Befähigungsnachweis für den Dienst auf Fahrgastschiffen
- Sicherheitsgrundausbildung
- Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten (sowie schnellen Bereitschaftsbooten)
- Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
Für diese Befähigungsnachweise stellt das BSH nach Besuch der entsprechenden Auffrischungslehrgänge (Refresher) keine neuen Dokumente aus. Für den Dienst auf Fahrgastschiffen wird alleine der Qualifikationsnachweis von dem Lehrgangsanbieter wie ein Befähigungsnachweis akzeptiert.
Für die drei anderen wird der zuvor erworbene Befähigungsnachweis in Kombination mit der aktuellen Refresher-Lehrgangsbescheinigung des Anbieters als gültiger Nachweis akzeptiert.
- für einen Seeleute-Ausweis
Dieser wird mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt und muss dann wieder neu beantragt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf dieser Website unter Seeleute-Ausweis.
Voraussetzung: Fortbestand der Befähigung
Seefahrtzeiten
Für die Gültigkeitsverlängerung eines Befähigungszeugnisses oder Befähigungsnachweises müssen Sie den Fortbestand der Befähigung, insbesondere durch Seefahrtzeiten nachweisen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Antragsformularen und den Informationen zu Seefahrtzeiten und Schiffen.
Wenn Sie die Gültigkeitsverlängerung für ein Befähigungszeugnis beantragen, aber innerhalb der letzten fünf Jahre überwiegend auf Schiffen tätig waren, die den Anforderungen an die Gültigkeitsverlängerung nicht genügen oder an Land tätig waren, können Sie Ihre Befähigung auch nachweisen
- mit einer Seefahrtzeit von 1 ½ Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre mit Tätigkeiten, die dem Befähigungszeugnis entsprechen, dessen Gültigkeit verlängert werden soll und
- mit einer zugelassenen Tätigkeit von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre.
Seefahrtzeiten für berufliche Wiedereinsteiger
Wenn die Gültigkeit Ihres Befähigungszeugnisses abgelaufen ist und Sie keine entsprechenden Seefahrtzeiten mehr absolviert haben (berufliche Wiedereinsteiger), kann das BSH auf Antrag ein Befähigungszeugnis in entsprechend niedrigerer Dienststellung erteilen, damit Sie wieder Seefahrtzeiten ableisten können. Dabei müssen die sonstigen Voraussetzungen (gültiger Identitätsnachweis, gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis, aktuelle Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst) erfüllt sein. Sollten Sie mit diesem Befähigungszeugnis wiederum keinen Nachweis über den Fortbestand der Befähigung erbringen, wird bei der nächsten Gültigkeitsverlängerung die Befähigung nicht noch einmal zurückgestuft.
Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen
Auf Kauffahrteischiffen wird unter anderem auch der ISM-Code (Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung) angewendet und das Personal wird regelmäßig entsprechend geschult; Behördenschiffe unterliegen dagegen nicht dem ISM-Code. Wollen ein Kapitän (NK und NK 500), Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage oder ein Zweiter technischer Schiffsoffizier den Fortbestand der Befähigung mit Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen nachweisen, müssen sie zusätzlich einen Lehrgang im Sinne des ISM-Codes absolvieren. Dieser Lehrgang dient als Nachweis der Gleichwertigkeit von Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen mit Seefahrtzeiten auf Kauffahrteischiffen und muss folgende Kriterien erfüllen:
- Die Teilnahme an dem Lehrgang soll die Schiffssicherheit und den Schutz der Meere fördern.
- Die für den Schiffsbetrieb verantwortliche Behörde hat entschieden, an welchem Lehrgang der Kapitän bzw. Schiffsoffizier teilnimmt.
- Der Lehrgang darf grundsätzlich nicht von der Dienststelle Schiffssicherheit, dem seeärztlichen Dienst oder dem BSH zugelassen sein, da diese Lehrgänge bereits nach anderen Vorschriften als dem ISM-Code vorgeschrieben sind.
Fortbestand der Befähigung (Nautik / Seefunkdienst)
Den Fortbestand der Befähigung (Nautik) können Sie alternativ auch durch die Teilnahme an einem vom BSH zugelassenen Lehrgang nachweisen.
Den Fortbestand der Befähigung für den Seefunkdienst können Sie alternativ durch die Teilnahme an einem zugelassenen Auffrischungslehrgang oder durch eine erfolgreiche Prüfung für den Seefunkdienst beim BSH nachweisen.
Die vereinfachte Prüfung für den Seefunkdienst beim BSH wird an jedem zweiten und vierten Mittwoch im Monat, vormittags von 11:00 bis 12:00 Uhr, durchgeführt. Sie müssen sich grundsätzlich zehn Werktage vor dem Prüfungstermin zur Prüfung anmelden. Sie können sich nur in Verbindung mit einem vollständigen Antrag auf Gültigkeitsverlängerung für das entsprechende Seefunkzeugnis zu dieser Prüfung anmelden. Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie bis auf die angestrebte Prüfung alle anderen Nachweise für die Gültigkeitsverlängerung glaubhaft machen können.
Antragsformulare
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Sie können immer nur ein Formular bearbeiten (nicht mehrere zeitgleich).
- Sie müssen Ihre Anträge per Post oder Fax an das BSH senden (Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich).
- Der Umwelt zuliebe: Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.
- Anleitung - Elektronische Formulare
- SEPA-Basislastschrift-Mandat
- Antrag auf Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen und -nachweisen
- Antrag auf Erstausstellung, Gültigkeitsverlängerung und Umtausch von Seefunkzeugnissen
- Antrag auf Ersatzausstellung
Wenn für einen Seemann mehrere Bescheinigungen gleichzeitig ausgestellt werden, können die Gebühren reduziert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gebühren.