Bundesagentur für Arbeit
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Arbeitslosenversicherung

Arbeitsförderung soll Arbeitslosigkeit verhindern

Die Arbeitslosenversicherung - oder auch Arbeitsförderung genannt - ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer von Arbeitslosigkeit zu verkürzen.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit

Seeleute mit Wohnsitz in Deutschland und in der EU sind in der Arbeitslosenversicherung versichert

Seeleute sind automatisch - kraft Gesetzes - über ihren Arbeitgeber in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn sie

  • auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge tätig sind und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland oder in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) haben.

In der Arbeitslosenversicherung nicht versichert sind Seeleute, die:

  • im Rahmen eines Mini-Jobs mit einem Verdienst bis zu 450,- EUR monatlich beschäftigt sind (geringfügige Beschäftigung) oder
  • als Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder als ordentlich Studierende einer Hochschule bzw. Fachhochschule beschäftigt sind oder
  • das Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht haben.

Umfangreiche Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die wichtigste Leistung der Arbeitslosenversicherung ist das Zahlen von Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung bietet aber noch mehr:

Beratung und Vermittlung

Die Agentur für Arbeit bietet Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung an. Diese Beratung umfasst Auskunft und Rat zu:

  • Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Berufswechsel,
  • Lage und Entwicklung von Arbeitsmarkt und Berufen,
  • Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
  • Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und
  • Leistungen der Arbeitsförderung.

Arbeitgeberberatung für die Seeschifffahrt: Die Zentrale Heuerstelle Hamburg

Neben der "normalen" Arbeitgeberberatung für Landberufe bietet die Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Heuerstelle Hamburg einen speziellen Service für die Seeschifffahrt an. Die Heuerstelle ist für Arbeitsvermittlung von Seeleuten und Beratung von Unternehmen der Seeschifffahrt für ganz Deutschland zuständig. Darüber hinaus berät die Heuerstelle angehende Seeleute bei ihrer Berufswahl und vermittelt Ausbildungsstellen in der Seeschifffahrt. Außerdem beobachtet sie den Arbeitsmarkt und gibt regelmäßig Informationen über den seemännischen Arbeitsmarkt in Deutschland heraus.

Kunden der Heuerstelle sind Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, die in den Bereichen Deck und Nautik, Maschine oder als übriges seemännisches Personal auf See tätig werden wollen. Weitere Informationen zur Zentralen Heuerstelle Hamburg finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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Entgeltersatzleistungen: Arbeitslosengeld und mehr

Zu den Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung zählen:

Förderung von Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung kann durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, wenn die gewählte berufliche Ausbildung förderfähig ist und Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe besteht aus Beihilfen zum Lebensunterhalt, zu Fahrkosten, sonstigen Aufwendungen wie z.B. Gebühren für Fernunterricht und Lehrgangskosten.

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Förderung von beruflicher Weiterbildung

Als Weiterbildungskosten können übernommen werden:

  • Lehrgangskosten und Kosten für das Feststellen von Eignung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Vorher muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein; außerdem müssen Maßnahme und Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sein. Ein Bildungsgutschein bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Förderung von beruflicher Eingliederung behinderter Menschen

Behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bekommen, wenn diese wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Hierbei sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.

Für behinderte Menschen werden unter anderem folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht:

  • Unterstützung bei Beratung und Vermittlung,
  • Verbesserung der Aussicht auf Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Förderung  von Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, Berufsausbildung und beruflicher Weiterbildung.

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Leistungen zu Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen

Viele Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit sind finanzielle Beteiligungen an Maßnahmen, die der Arbeitsplatzbeschaffung dienen. Das Arbeitsamt fördert insbesondere Maßnahmen, die Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen. Arbeitgeber können diese Zuschüsse bei der Einstellung beantragen.

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