BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Mike Meklenburg
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Festhalten von Schiffen

Was passiert, wenn Mängel am Schiff festgestellt werden?

Häufig finden Hafenstaatkontrolleure bei ihren Überprüfungen Mängel an einem Schiff. Der Kontrolleur bespricht dann diese Mängel mit dem Kapitän und vermerkt sie in seinem Inspektionsbericht. Er legt für jeden einzelnen Mangel fest, bis wann er beseitigt sein muss.

Ein Hafenstaatkontrolleur hat verschiedene Möglichkeiten, wie "Deficiencies" auf einem Schiff abgestellt werden:

  • der Mangel muss vor dem Auslaufen beseitigt werden,
  • der Mangel muss bis zum nächsten Hafen behoben werden,
  • der Mangel ist innerhalb von 14 Tagen abzustellen,
  • der Kontrolleur informiert den Flaggenstaat und/oder der Mangel wird in Kooperation mit dem Flaggenstaat abgestellt,
  • der Kontrolleur fordert Korrekturmaßnahmen durch die Reederei entsprechend dem International Safety Management-Code (ISM-Code).

Da die Mängel und die geforderten Maßnhamen in die europäische Kontrolldatenbank THETIS eingetragen werden, können auch andere Hafenstaaten kontrollieren, ob die Fehler abgestellt wurden.

Schiffe können bei schwerwiegenden Mängeln festgehalten werden

Hafenstaatkontrolleure dürfen Schiffe mit schwerwiegenden Mängeln im jeweiligen Hafen festhalten ("Detention"), das heißt, das Schiff darf dann nicht weiterfahren. Ein Schiff wird dann festgehalten, wenn es nicht seetüchtig ist oder die Mängel ein nicht vertretbares Risiko für Schiff, Besatzung oder die Umwelt darstellen.

Bei einer Festhaltung darf ein Schiff so lange nicht aus einem Hafen auslaufen, bis sich ein Hafenstaatkontrolleur im Rahmen einer Nachbesichtigung davon überzeugt hat, dass die Mängel behoben wurden. 

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bild durchsetzung und festhaltung

Die Nachbesichtigung bei einer Festhaltung

Das Festhalten eines Schiffes ist für einen Reeder teurer. Mit jeder Verspätung im Fahrplan eines Schiffes verliert ein Schiffseigentümer Geld. Die betroffenen Schiffsbesatzungen versuchen daher normalerweise, die festgestellten Mängel schnellstmöglich zu beheben. Ist der Kapitän der Meinung, dass die Mängel erfolgreich abgearbeitet wurden, muss er die Nachbesichtigung beim Hafenstaat beantragen.

Bei einer Festhaltung in einem deutschen Hafen muss der Kapitän per Fax oder per e-mail eine Nachbesichtigung bei der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr beantragen:

Die Nachbesichtigung kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der Bürozeiten (außer zwischen 22:00-07:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen erfolgen. Dafür muss der Kapitän die Nachbesichtigung rechtzeitig, für Wochenenden jedoch spätestens bis Freitag 14 Uhr bei der Dienststelle Schiffssicherheit per Fax oder E-Mail beantragt haben.

Bei jeder Festhaltung erhebt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr eine Gebühr, um die bei der Besichtigung entstandenen Kosten auszugleichen. Im Normalfall wird für die Haftung die für das Schiff zuständige Agentur herangezogen.

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Reeder kann Widerspruch gegen die Festhaltung seines Schiffes erheben

Wird ein Schiff festgehalten, informiert der Hafenstaatkontrolleur den Reeder darüber, dass er das Recht hat, der Festhaltung zu widersprechen. Den Widerspruch können

  • die Reederei oder
  • der Operator/Betreiber

einlegen. Die Reederei oder der Betreiber haben einen Monat nach Bekanntgabe der Festhaltverfügung Zeit, der Festhaltung schriftlich (per Brief oder per Fax) zu widersprechen. Die Adresse ist:

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Dienststelle Schiffssicherheit
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Fax: +49 40 36 13 72 95
E-Mail: psc-germany@bg-verkehr.de

Per E-Mail kann nur dann wirksam Widerspruch erhoben werden, wenn die E-Mail ein vom Widerspruchsführer eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück enthält.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung, wenn der sofortige Vollzug der Festhalteverfügung angeordnet wurde. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 1, 20099 Hamburg beantragt werden.

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