Durchführung psychologischer Eignungstest einschließlich Termine:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst / Maritime Psychologie
Meßberg 4
20095 Hamburg

Fax: +49 40 361 37-333
E-Mail: lotsentest@bg-verkehr.de


Dietrich Grasshoff
Telefon: +49 40 361 37 277
E-Mail: dietrich.grasshoff@bg-verkehr.de


Dr. Markus Neumann
Telefon: +49 40 361 37 278
E-Mail: markus.neumann@bg-verkehr.de


Christina Wierschin
Telefon: +49 40 361 37 334
E-Mail: christina.wierschin@bg-verkehr.de

Psychologischer Eignungstest

Psychologischer Eignungstest

Wer Seelotsin oder Seelotse werden will, benötigt eine Zulassung als Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter. Voraussetzung dafür ist unter anderem:

  • die gesundheitliche Seelotseignung, die bei einer ärztlichen Untersuchung durch zugelassene Ärzte festgestellt wird und
  • der Nachweis der psychologischen Eignung in einem Eignungstest des Seeärztlichen Dienstes.

Die gesundheitliche Seelotseignung muss vor dem psychologischen Eignungstest festgestellt werden. Mit dem psychologischen Eignungstest überprüft der Seeärztliche Dienst die Leistungs- und Verhaltensmerkmale zukünftiger Seelotsinnen oder Seelotsen und ihre Eignung für den Seelotsendienst. Die Leistungs- und Verhaltensmerkmale sind in der Anlage 2 der Seelotseignungsverordnung beschrieben.

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Unterlagen für den Eignungstest

Bitte schicken Sie uns (lotsentest@bg-verkehr.de) bis spätestens 3 Tage vor dem Eignungstest eine digitale Kopie (PDF):

Bitte bringen Sie am ersten Tag Ihres Eignungstests Folgendes mit:

  • Ihren gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein),
  • eine Sehhilfe, falls benötigt,
  • eventuell Pausenverpflegung, allerdings gibt es auch in unmittelbarer Umgebung eine Vielzahl von Verpflegungsmöglichkeiten.

Unter lotsentest@bg-verkehr.de stehen wir Ihnen auch gerne für Fragen zum Eignungstest zur Verfügung.

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Ablauf des psychologischen Eignungstests

Für den psychologischen Eignungstest erfragen Sie bitte per e-mail einen Termin unter lotsentest@bg-verkehr.de. Geben Sie bitte in der Mail Ihre Verfügbarkeiten an. Sie erhalten dann vom Seeärztlichen Dienst eine Einladung, in der alle wichtigen Informationen enthalten sind.

Der Eignungstest findet vor Ort in den Räumen der Maritimen Psychologie des Seeärztlichen Dienstes in Hamburg (Meßberg 4) statt und umfasst aktuell zwei aufeinander folgende Tage, an denen unterschiedliche Leistungs- und Verhaltensmerkmale untersucht werden.

Der Eignungstest ist in drei Testphasen unterteilt:

  • Testphase 1: Computerisierte Testverfahren und Arbeitsprobe  (1. Tag)
  • Testphase 2: Verhaltensproben  (2. Tag)
  • Testphase 3: Interview (2. Tag)

An der Testphase 3 nehmen die Mitglieder der Eignungskommission teil. Diese Kommission besteht nach § 3 Absatz 2 der Seelotseignungsverordnung aus zwei Personen:

  • einer Psychologin oder einem Psychologen des Seeärztlichen Dienstes und
  • einem von der Bundeslotsenkammer berufenenen Mitglied aus dem Kreis der aktiven Seelotsinnen oder Seelotsen.

Nach der Untersuchung teilt Ihnen der Seeärztliche Dienst das Gesamtergebnis Ihres Eignungstests schriftlich mit.

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FAQ Psychologischer Eignungstest

Was muss ich für den Eignungstest zahlen?

Die Kosten für den psychologischen Eignungstest werden zum größten Teil vom Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) getragen. Sie übernehmen einen Eigenanteil von 150 Euro. Im Anschluss an den Eignungstest sendet Ihnen der Seeärztliche Dienst einen Gebührenbescheid über diese Summe und die Informationen zur Bankverbindung zu.

Muss ich mich auf den psychologischen Eignungstest vorbereiten?

Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, sich auf den Eignungstest vorzubereiten. Da viele der Testverfahren voraussetzen, dass Sie gut konzentriert arbeiten können, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie ausgeruht und ohne Zeitdruck zum Testverfahren erscheinen. Allerdings schadet es nicht, Ihr Englisch ein wenig aufzupolieren, da einige Testverfahren auf Englisch stattfinden.

Was wird beim Eignungstest geprüft?

Beim Eignungstest werden fest definierte Leistungs- und Verhaltensmerkmale überprüft, die berufsrelevant für den Seelotsendienst sind. Die einzelnen Merkmale sind in der Anlage 2 der Seelotseignungsverordnung aufgelistet. 

 

Wie wird geprüft?

Der Eignungstest ist in drei Testphasen unterteilt:

  • Testphase 1: Computerisierte Testverfahren
  • Testphase 2: Arbeitsprobenähnliche Verfahren
  • Testphase 3: Verhaltensproben und Interview

 

Ist der Eignungstest auf Englisch?

Einzelne Teile des Tests werden auf Englisch durchgeführt, um als Leistungsmerkmal Fähigkeiten oder Fertigkeiten der für den Seelotsendienst erforderlichen englischen Sprache feststellen zu können. Der Großteil des Tests erfolgt auf Deutsch.

 

Sollte ich zum Eignungstest eine bestimmte Kleidung tragen?

Es ist keine spezielle Kleidung erforderlich. Sie sollten hinreichend bequem gekleidet sein, um mehrere Stunden Computertests durchführen zu können. Das Interview in der Testphase 3 hat allerdings den Charakter eines Bewerbungsgesprächs. Kleiden Sie sich für diese Phase daher so, wie es für ein Bewerbungsgespräch angemessen ist.

Was wird mir als Ergebnis des Eignungstests mitgeteilt?

Die Maritime Psychologie des Seeärztlichen Dienstes teilt Ihnen das Gesamtergebnis des Eignungstests in Form eines Zielerreichungsgrades (Zahlenwert zwischen 1 und 100) schriftlich mit.

 

Wann habe ich den Eignungstest bestanden?

Sie haben den Eignungstest bestanden, wenn Sie als Zielerreichungsgrad mindestens einen Zahlenwert von 55 erreicht haben (§ 3 Absatz 4 Seelotseignungsverordnung).

 

Wer entscheidet über das Ergebnis meines Eignungstests?

Über das Gesamtergebnis entscheidet eine Eignungskommission. Diese Kommission nach § 3 Absatz 2 der Seelotseignungsverordnung besteht aus zwei Personen:

- einer Psychologin oder einem Psychologen der Maritimen Psychologie des Seeärztlichen Dienstes und

- einem von der Bundeslotsenkammer berufenen Mitglied aus dem Kreis der aktiven Seelotsinnen oder Seelotsen.

 

> Wie oft darf ich den psychologischen Eignungstest wiederholen?

Der Eignungstest darf nur einmal bei Nichtbestehen wiederholt werden (§ 3 Absatz 4 Seelotseignungsverordnung). Hierbei ist eine 12-monatige Wartezeit vorgeschrieben, bevor die Wiederholung erfolgen darf.

Wie lange ist die Bescheinigung über das Ergebnis des psychologischen Eignungstests gültig?

Die Bescheinigung ist unbefristet gültig.

 

Bleibt mein bisheriger "German Pilot Test" weiterhin gültig?

Ja, die Ergebnisse ihres bisherigen, bis Ende 2022 durchgeführten psychologischen Eignungstests ("German Pilot Test") bleiben weiterhin gültig. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der alten und neuen Tests ist durch die Anlage 3 der Seelotseignungsverordnung sichergestellt.