ISPS-Code · Piraterieprävention
Hinweis:
Den Antrag auf Genehmigung eines Zusatzes zum Gefahrenabwehrplan können Sie einscannen und per E-Mail an das BSH senden. Die Anlage mit der Erklärung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr im Unternehmen müssen Sie dagegen vor dem Versand eigenhändig unterschreiben.
Möchten Sie Gefahrenabwehrpläne oder Planänderungen auf elektronischem Wege übermitteln, dann kontaktieren Sie bitte das Referat S14. Bitte senden Sie diese Anlagen nicht per einfacher E-Mail an das BSH.
Alle anderen hier aufgelisteten Anträge können Sie ohne Unterschrift per E-Mail an maritime.security@bsh.de senden; das ist direkt aus dem Formular heraus möglich: Formular ausfüllen, mit Klick auf den PDF-Druck-Button ein PDF erzeugen und im PDF links oben „Datei > an E-Mail anhängen“ anklicken.
- Antrag auf ein International Ship Security Certificate (ISSC) oder Interim-ISSC
- Antrag auf eine Continuous Synopsis Record (CSR)/Stammdatendokumentation
- Befreiung von der Meldepflicht für Gefahrenabwehr-Informationen
- Prüfung und Genehmigung des Gefahrenabwehrplans SSP oder einer Änderung des Gefahrenabwehrplans
- Liste der Änderungen (SSP)
- Genehmigung des Zusatzes zum Gefahrenabwehrplan SSP für den Einsatz von privaten bewaffneten Wachpersonen an Bord
- Zulassung als privater Sicherheitsdienst zur Bewachung auf Seeschiffen (Weiterleitung zur Website des BAFA)