Grundsätze
Die Anforderungen an Fernsteuerzentralen dienen insbesondere dazu, ein umfassendes Situationsbewusstsein („situational awareness“) sowie eine sichere Navigation und Überwachung autonomer Fahrzeuge zu gewährleisten:
- Sämtliche Navigations-, Überwachungs- und Kommunikationssysteme müssen hochverfügbar und für das Fernsteuerpersonal akustisch und visuell wahrnehmbar sein und eine zuverlässige Identifikation anderer Fahrzeuge, Hindernisse sowie von Personen im oder auf dem Wasser ermöglichen.
- Kritische Systeme und Bewegungen des Fahrzeugs müssen fortlaufend überwacht sowie Alarme eindeutig und unter sämtlichen Betriebsbedingungen wahrnehmbar ausgegeben werden.
- Fernsteuerzentralen und Fahrzeuge müssen mit einer Notstromversorgung ausgestattet werden, die entweder den Betrieb kritischer Systeme für mindestens drei Stunden sicherstellt oder das Fahrzeug in einen sicheren Zustand bzw. eine definierte Rückfallebene versetzen kann.
- Ergänzend müssen geeignete Notfallkonzepte vorgehalten werden.
- Für den Ausfall einer Fernsteuerzentrale muss ein Backup-System vorgehalten werden, das wesentliche Kamera-, Sensor- und Betriebsdaten sowie andere relevante Informationen für den sicheren Betrieb replizieren kann und regelmäßig getestet sowie aktualisiert wird.
- Fällt die Verbindung zwischen Fahrzeug und Fernsteuerzentrale aus, muss das Fahrzeug in einen sicheren Zustand versetzt und dort gehalten werden, bis die Verbindung zur Haupt- oder Backup-Fernsteuerzentrale wiederhergestellt wurde.