Grundsätze

Können Ausfälle kritischer Systeme oder Kapazitäten nicht innerhalb der in der Risikobewertung festgelegten Fristen behoben werden, muss das Fahrzeug in einen sicheren Zustand (Fallback State) versetzt werden, der den vorgesehenen Betriebsbedingungen entspricht. Hierzu können insbesondere gehören: das Reduzieren der Geschwindigkeit, das Abschalten nicht wesentlicher Systeme, das Aktivieren von Positionierungssystemen oder die Ausgabe akustischer und optischer Warnsignale .

Jedes Unterbrechen der Verbindung zwischen Fernsteuerzentrale und Fahrzeug muss dokumentiert werden; insbesondere: Dauer, Wiederherstellen der Verbindung, angewandte Wiederherstellungsmaßnahmen sowie eingeleitete Notfallmaßnahmen.

Verliert ein Fahrzeug die Verbindung zur Fernsteuerzentrale, muss es zudem akustische und visuelle Signale ausgeben, um andere Verkehrsteilnehmende darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug möglicherweise manövrierunfähig ist.

Der Eigentümer bzw. der Betreiber des Fahrzeugs muss sicherstellen, dass das Fahrzeug unverzüglich geborgen wird, sofern die Steuerbarkeit nicht in angemessener Zeit wiederhergestellt werden kann.

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