Notfallsysteme

(Teil-) autonome Fahrzeuge müssen über Notfallsysteme verfügen, die bei einem Verlust der Verbindung zur Fernsteuerzentrale das Fahrzeug automatisch in einen sicheren Zustand versetzen:

  • Diese Systeme müssen an eine primäre sowie eine sekundäre Stromversorgung angeschlossen werden und nach Beheben des Notfalls wieder deaktivierbar sein.
  • Arbeitsplätze in der Fernsteuerzentrale müssen über Einrichtungen verfügen, mit denen die Kraftstoff- oder Energiezufuhr zu den Antriebssystemen des Fahrzeugs im Notfall schnell abgeschaltet und wiederhergestellt werden kann.
  • Die entsprechenden Bedienelemente müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert werden, zugleich jedoch für Notfälle schnell zugänglich sein.
  • Es muss jederzeit erkennbar sein, ob ein Abschalten aktiviert wurde.
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