Notfallsysteme
(Teil-) autonome Fahrzeuge müssen über Notfallsysteme verfügen, die bei einem Verlust der Verbindung zur Fernsteuerzentrale das Fahrzeug automatisch in einen sicheren Zustand versetzen:
- Diese Systeme müssen an eine primäre sowie eine sekundäre Stromversorgung angeschlossen werden und nach Beheben des Notfalls wieder deaktivierbar sein.
- Arbeitsplätze in der Fernsteuerzentrale müssen über Einrichtungen verfügen, mit denen die Kraftstoff- oder Energiezufuhr zu den Antriebssystemen des Fahrzeugs im Notfall schnell abgeschaltet und wiederhergestellt werden kann.
- Die entsprechenden Bedienelemente müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert werden, zugleich jedoch für Notfälle schnell zugänglich sein.
- Es muss jederzeit erkennbar sein, ob ein Abschalten aktiviert wurde.