Notwendige Angaben und Dokumente für einen Antrag:

Unabhängig von der Art des autonomen Fahrzeugs müssen Sie für einen Antrag (im Rahmen von Einzelfallprüfungen der zuständigen Behörden) stets die folgenden Angaben und Dokumente bereitstellen:

  • Name und Anschrift des Antragstellers (Eigentümer bzw. Betreiber des Fahrzeugs),
  • Kontaktperson im Inland, 
  • Fahrtgebiet, Arbeits- oder Testgebiet und Route (einschließlich Abstand zur Küste),
  • Daten und technische Spezifikationen des autonomen Fahrzeugs,
  • falls einschlägig: Daten und technische Spezifikationen der Fernsteuerzentrale,
  • falls vorhanden: Grundlagen zum Inverkehrbringen des Fahrzeugs; beispielsweise Klassenzertifikat oder CE-Konformitätsbescheinigung (eine CE-Zertifizierung wird allerdings ausdrücklich nicht empfohlen),
  • Nachweis der Zulassung der Schiffsausrüstung in den Bereichen Brandschutz, Rettungsmittel, MARPOL sowie der Navigations- und Kommunikationsausrüstung gemäß MED bzw. nationaler Zulassung durch die DS oder das BSH; bei autonomen maritimen Systemen, für die noch keine harmonisierten Anforderungen existieren: Angaben zum Stand des Zulassungsverfahrens und
  • (Vorläufiges) Betriebskonzept (ConOps): Beschreibung der vorgesehenen Betriebsarten (einschließlich Angaben zu Steuerung und Kontrolle) des Einsatzbereichs und des Betriebsbereichs. Wenn möglich sollte das ConOps bereits vor Einreichen der Unterlagen von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft geprüft werden, mit der ein Auftragsverhältnis zwischen DS und BSH besteht (anerkannte Organisation).

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