Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg


Weitere Kontaktmöglichkeiten

Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de

Erstausstellung

Derzeit längere Bearbeitungsdauer

Wegen erhöhtem Antragsaufkommen, komplexerer Prüfungen sowie personeller Engpässe kommt es derzeit bei dem Ausstellen von Befähigungsbescheinigungen für Seeleute zu längeren Bearbeitungszeiten. Aktuell liegen wir bei einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Wochen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Wie können Sie zu einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrages beitragen?

  • Vollständigkeit ist entscheidend:
    Für eine zügiges und effizientes Bearbeiten ist es unerlässlich, dass Sie Anträge vollständig einreichen und persönlich unterzeichnen. Unvollständige Anträge führen regelmäßig zu Verzögerungen und erhöhen den Bearbeitungsaufwand erheblich. Bitte stellen Sie daher sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung vollständig vorliegen und eingereicht werden.
    Bitte prüfen Sie, ob alle erforderlichen Kopien Ihrem Antrag angefügt sind, wie z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass, gültige Seediensttauglichkeit, Befähigungsnachweise für die Schiffssicherheit (ggf. mit Qualifikationsnachweisen zu Auffrischungslehrgängen), ausreichende Anzahl von Passbildern und Nachweise zu erforderlichen Seefahrtzeiten.
  • Frühzeitige und vollständige Antragstellung:
    Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Monate. Reichen Sie Ihren Antrag daher nach Möglichkeit mindestens drei Monate vor dem geplanten Einsatz und vollständig ein. Nur so können wie Ihren Antrag in die Bearbeitungsplanung aufnehmen.
  • Umgang mit noch nicht vorliegenden Nachweisen:
    Sollte es Ihnen nicht möglich sein, alle erforderlichen Unterlagen drei Monate vor Ihrem geplanten Einsatz vollständig vorzulegen (z. B. wegen noch ausstehenden Auffrischungslehrgängen), versuchen wir Ihren vollständigen Antrag bei Eingang bis zu zwei Wochen vor dem Aufstiegsdatum noch rechtzeitig zu bearbeiten. Bitte erläutern Sie in diesem Fall unbedingt die Dringlichkeit und vermerken Sie Ihr Aufstiegsdatum unter Bemerkungen.
    Sollte ein vollständiges Einreichen Ihres Antrages auch zwei Wochen vor dem geplanten Einsatz nicht möglich sein, (da z.B. gebuchte Auffrischungslehrgänge erst sehr kurz vor dem Aufstiegszeitpunkt vorgesehen sind), stellen Sie Ihren unvollständigen Antrag bitte mit dem Hinweis darauf, wann welche Unterlagen nachgereicht werden. 
    In diesem Fall bitten wir Sie, die fehlenden Unterlagen schnellstmöglich und unaufgefordert per E-Mail an zeugnisse@bsh.de nachzureichen.
    Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigem Nachreichen ein rechtzeitiges Bearbeiten nicht immer möglich ist.

    Besuchen Sie die Auffrischungslehrgänge bitte rechtzeitig vor der Antragstellung. Wir erkennen Auffrischungslehrgänge und Funk-Nachweise bis zu 6 Monate nach Teilnahme ohne Einschränkung an. Erst nach Ablauf der 6 Monate beschränken wir die die Dauer der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses. 

Weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Wahl der richtigen Befähigungsbescheinigung:
    Beantragen Sie bitte nur Bescheinigungen, zu denen Sie alle Voraussetzungen für das Erteilen erfüllen (siehe auf den letzten Seiten des Antrages sowie im Anlagenverzeichnis, welches angezeigt wird, sobald eine Bescheinigung ausgewählt wird).
  • Korrektes Ausfüllen und Einreichen des Antrages:
    Füllen Sie den Antrag zunächst online aus und nutzen Sie anschließend das PDF-Symbol, um eine PDF-Datei zu erzeugen. Drucken Sie diese erst danach aus.
  • Unterschriften:
    Sie müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben. Die Unterschrift muss im Original vorliegen und mit der Unterschrift auf der Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses übereinstimmen. Sofern Gebühren durch Dritte übernommen werden (z. B. durch den Arbeitgeber), ist auch dort eine entsprechende Unterschrift des Dritten erforderlich.
  • Nachweise zu Seefahrtzeiten:
    Wenn Sie Seefahrtzeiten als Kapitän selbst bestätigt haben, ist zusätzlich eine unterschriebene und gestempelte Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich (z. B. tabellarische Übersicht mit Schiffsnamen, IMO-Nummern, BRZ, Position an Bord, Beginn und Ende der jeweiligen Fahrtzeiten sowie Funkausrüstung des Schiffes, etc.).
  • Kontakt:
    Bitte richten Sie Nachfragen bevorzugt per E-Mail an zeugnisse@bsh.de und geben Sie nach Möglichkeit eine Telefonnummer an.
    Wir bitten darum, telefonische Anfragen zu vermeiden, um die Bearbeitungskapazitäten zu entlasten.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Rückstände abzuarbeiten.

Wenn Sie ein Befähigungszeugnis wegen eines kurzfristigen Bordeinsatzes sehr schnell benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden dann alles dafür tun, dass Sie Ihr Befähigungszeugnis rechtzeitig von uns erhalten.

Die längeren Bearbeitungszeiten betreffen das Ausstellen von deutschen Befähigungszeugnissen, nicht jedoch von Anerkennungsvermerken ausländischer Befähigungszeugnisse (Endorsements), für die wir in der Regel maximal 3 Werktage benötigen.

Durch das Beachten der oben genannten Punkte tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Bearbeitungsdauer insgesamt zu verkürzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Erstausstellung von Bescheinigungen für Seeleute

Das BSH ist zuständig für das Erteilen aller Bescheinigungen für Seeleute; dazu gehört auch der Seeleute-Ausweis.

Ausnahme: Das Seemannsamt Rostock ist ausschließlich zuständig für die Erstausstellung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier (NWO), Technischen Wachoffizier (TWO) und Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO), wenn die Antragsteller Absolventen der seefahrtbezogenen Hochschule / Fachschule in Warnemünde waren. Soweit die Ausbildung nicht dem Regelbildungsgang entsprach, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.

Voraussetzungen

Für die Erstausstellung einer Bescheinigung müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen. Dafür wählen Sie bitte zu Beginn des Online-Antrags die gewünschte Bescheinigung aus; je nach Ihrer Auswahl ändert sich die Liste der erforderlichen Unterlagen am Ende des Antrages. Zu den Voraussetzungen gehören eventuell bestimmte Seefahrtzeiten. Angaben dazu finden Sie in den Informationen zu Seefahrtzeiten und Schiffen.

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Antragsformulare

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Sie können immer nur ein Formular bearbeiten (nicht mehrere zeitgleich).
  • Sie müssen Ihre Anträge per Post oder Fax an das BSH senden (Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich).
  • Der Umwelt zuliebe: Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.

Datenschutzerklärung

Wenn für einen Seemann mehrere Bescheinigungen gleichzeitig ausgestellt werden, können die Gebühren reduziert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gebühren.

bild erstausstellung

Ersatzausstellung

Für Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Seglerverband e.V., Gründgenstraße 18, 22309 Hamburg.

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