Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg


Weitere Kontaktmöglichkeiten

Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de

Erstausstellung

Längere Bearbeitungsdauer - Bitte lesen und beachten!

durch erhöhtes Antragsaufkommen, umfangreichere Bearbeitung und personelle Engpässe kommt es momentan bei Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für Seeleute zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Aktuell sind es ca. 12 Wochen. Dafür bitten wir um Entschuldigung und um Ihr Verständnis.

Wie können Sie unterstützen? / Was können Sie tun?

  1. Stellen Sie die Anträge mindestens 4 Monate im Voraus. Sollten Sie in diesen Zeitraum bereits Termine für Auffrischungskurse der Sicherheitsnachweise haben, reichen Sie die Kopien der Teilnahmebescheinigungen unaufgefordert per E-Mail an zeugnisse@bsh.de nach.  
  2. Stellen Sie sicher, dass die antragsbegründenden Unterlagen vollständig sind, i.d.R. sind dies Kopien von: dem gültigen Personalausweis oder Reisepass, der gültigen Seediensttauglichkeit, Befähigungsnachweise für die Schiffssicherheit (ggf. mit Qualifikationsnachweisen zu Auffrischungslehrgängen), ausreichende Anzahl von Passbildern und Nachweise zu erforderlichen Seefahrtzeiten.
  3. Für Ihren individuellen Antrag finden Sie die Anspruchsvoraussetzungen auf der letzten Seite des jeweiligen Antrages. Bitte reichen Sie alle dort aufgelisteten Unterlagen ein.
  4. Sollten Sie schon ein konkretes Einstiegsdatum für Ihren nächsten Einsatz haben, vermerken Sie dieses im Feld „Ergänzende Angaben zum Antrag“. Damit könnte eine rechtzeitige Bearbeitung eingeplant werden.
  5. Achten Sie darauf, welches Befähigungszeugnis Sie beantragen; zum Beispiel für ein Befähigungszeugnis zum Kapitän: NK ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän (i.d.R. in allen Fahrtgebieten auf Seeschiffen aller Größen), NK 500 ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500 und das Befähigungszeugnis NK 100 ist das Befähigungszeugnis zum Kapitän nationale Fahrt BRZ 100.
  6. Füllen Sie den Antrag erst online aus, gehen sie danach auf das PDF-Symbol über dem Antrag (das erste Icon in der Zeile). Dadurch wird der Antrag in eine PDF-Datei umgewandelt. Erst danach können sie das PDF mit Ihren Angaben ausdrucken.
  7. Wichtig: Unterschreiben Sie den Antrag. Die Unterschrift muss im Original vorliegen und mit der Unterschrift auf der eingereichten Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses identisch sein.
  8. Eine Unterschrift muss ebenfalls Derjenige leisten, der ggf. die Gebühren übernimmt, i.d.R. die Reederei.
  9. Stellen Sie Nachfragen bitte bevorzugt per E-Mail (zeugnisse@bsh.de), ggf. unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Versuchen Sie bitte, telefonische Anfragen zu vermeiden.

Sollten Sie Seefahrtzeiten als Kapitän selbst bestätigt haben, ist eine unterschriebene und gestempelte Bestätigung der Reederei zu Ihren Seefahrtzeiten erforderlich (z.B. eine tabellarische Übersicht, mit Angabe von Schiffsnamen, IMO-Nummern, BRZ, Ihrer Position an Bord sowie dem jeweiligen Beginn und Ende der Fahrtzeit).

Durch das Beachten der oben genannten Punkte helfen Sie uns, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren - Vielen Dank!

Erstausstellung von Bescheinigungen für Seeleute

Das BSH ist zuständig für die Erteilung aller Bescheinigungen für Seeleute; dazu gehört auch der Seeleute-Ausweis.

Ausnahme: Das Seemannsamt Rostock ist ausschließlich zuständig für die Erstausstellung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier (NWO), Technischen Wachoffizier (TWO) und Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO), wenn die Antragsteller Absolventen der seefahrtbezogenen Hochschule / Fachschule in Warnemünde waren. Soweit die Ausbildung nicht dem Regelbildungsgang entsprach, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.

Voraussetzungen

Für die Erstausstellung einer Bescheinigung müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen.
Zu diesen Voraussetzungen gehören eventuell bestimmte Seefahrtzeiten. Angaben dazu finden Sie in den Informationen zu Seefahrtzeiten und Schiffen.

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Antragsformulare

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Sie können immer nur ein Formular bearbeiten (nicht mehrere zeitgleich).
  • Sie müssen Ihre Anträge per Post oder Fax an das BSH senden (Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich).
  • Der Umwelt zuliebe: Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.

Datenschutzerklärung

Wenn für einen Seemann mehrere Bescheinigungen gleichzeitig ausgestellt werden, können die Gebühren reduziert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gebühren.

bild erstausstellung

Ersatzausstellung

Für Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Seglerverband e.V., Gründgenstraße 18, 22309 Hamburg.

(nach oben)