Häusliche Pflege

Pflegesachleistungen: Mittel zur Übernahme der Kosten für geeignete hauptamtliche Pflegekräfte, die die Pflege im Haushalt übernehmen.

Pflegegeld: Mittel zur Übernahme der Kosten für eine selbst beschaffte Pflegekraft. Dies können auch Angehörige sein.
Pflegesachleistungen und das Pflegegeld lassen sich auch miteinander kombinieren. Das Pflegegeld wird dann entsprechend gekürzt.
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft von der Pflegekasse übernommen werden. Dies gilt für max. vier Wochen im Jahr und es gelten Höchstgrenzen.

Pflegehilfsmittel: Ermöglichen Hilfsmittel eine Erleichterung der Pflege oder eine Linderung der Beschwerden oder eine selbständigere Lebensweise, werden diese durch die Pflegekasse finanziert, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) zu finanzieren sind. Die Notwendigkeit wird von der Pflegekasse geprüft.

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen. Diese Kurse werden von Pflegekassen angeboten bzw. organisiert.

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