Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann gewährt werden für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder für sonstige Krisensituationen, in denen eine häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Sie wird in einer vollstationären Einrichtung erbracht und kann für max. vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

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