Teilstationäre Pflege
Kann eine häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden, haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege. Diese besteht aus Tages- oder Nachtpflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen. Sie umfasst auch das Befördern von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Höhe der Aufwendungen hängt vom Pflegegrad ab.