Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden überwiegend durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht.
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Kraftfahrzeughilfen
- Kostenübernahme bei technischen Hilfsmitteln und bei der Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung