Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden überwiegend durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht.

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung
  • berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Kostenübernahme bei  technischen Hilfsmitteln  und bei der Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
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