Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie ab dem Monat nach Vollendung des 37. Lebensjahres für mindestens 108 Monate (= 9 Jahre) in der deutschen Seefahrt (einschließlich Hochsee- und Küstenfischerei) als Arbeitnehmer*in beschäftigt oder als Küstenschiffer/Küstenfischer*in tätig waren.
Der Bemessungszeitpunkt (Vollendung des 37. Lebensjahres) wird um Zeiten der Arbeitslosigkeit vorverlegt, sofern sie Beitrags- oder Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung sind und nach dem vollendeten 50. Lebensjahr liegen.