Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie ab dem Monat nach Vollendung des 37. Lebensjahres für mindestens 108 Monate in der deutschen Seefahrt (einschließlich Hochsee- und Küstenfischerei) als Arbeitnehmer beschäftigt oder als Küstenschiffer/Küstenfischer tätig waren.

Der Bemessungszeitpunkt (Vollendung des 37. Lebensjahres) wird um Zeiten der Arbeitslosigkeit vorverlegt, sofern sie Beitrags- oder Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung sind und nach dem vollendeten 50. Lebensjahr liegen.

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