Einmalige Leistung wegen Todes
Verstirbt ein Versicherter, der zum Zeitpunkt des Todes die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Überbrückungsgeld erfüllt, so kann der/die überlebende Partner*in ein einmaliges Hinterbliebenengeld in Höhe von 6.000 Euro als "Einmalige Leistung wegen Todes" beantragen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Partner zum Todeszeitpunkt rechtsgültig verheiratet oder verpartnerschaftet (eingetragene Lebenspartnerschaft) gewesen sind.